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Bundesverfassungsgericht Was das Urteil zur Bundesnotbremse für den Corona-Winter bedeutet

Trostlos: So sah es zu Beginn der nächtlichen Ausgangssperre am Odeonsplatz in München aus
Trostlos: So sah es zu Beginn der nächtlichen Ausgangssperre am Odeonsplatz in München aus
© Sven Hoppe / DPA
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen Corona-Beschränkungen des Frühjahrs abgewiesen und der Politik grundsätzlich den Rücken gestärkt. Das bedeutet aber keinen Freifahrtschein im Kampf gegen die Pandemie.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Klagen gegen die wichtigsten Corona-Beschränkungen im Rahmen der sogenannten Bundesnotbremse im Frühjahr zurückgewiesen und der Politik im Kampf gegen die Pandemie den Rücken gestärkt. Konkret entschieden die Richter und Richterinnen in zwei Fällen, dass die Maßnahmen wie die Ausgangs- und Kontaktsperren und die umstrittenen Schulschließungen verfassungsgemäß waren. 

Aber was bedeutet das für zukünftige Maßnahmen? Sind harte Lockdowns in Zukunft erneut möglich? Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Es kommt auf die Art der Beschränkung an, ein Freifahrtschein für alle möglichen Maßnahme sind die Entscheidungen aus Karlsruhe jedoch nicht.

Politisches Ringen um die Deutung

Grundsätzlich gilt das, was die Rechtsexpertin Prof. Anna Katharina Mangold schon vor Tagen im "Verfassungsblog" feststellte: "Die verfassungsrechtliche Beurteilung einzelner Maßnahmen oder Bekämpfungsverordnungen hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: der Ausgestaltung der Norm, dem lokalen Einzelfall sowie den betroffenen Grundrechten." Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Immer wieder kassierten Gerichte einzelne Maßnahmen wie das Beherbergungsverbot oder Sperrstunden in einzelnen Bundesländern.

In der Politik begann gleich nach der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts das Ringen um die Deutung. Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sah sich vor den Bund-Länder-Beratungen in seinen Forderungen gestärkt und forderte eine weitere Notbremse: "Wir brauchen jetzt eine Notbremse, die bundesweit nach einheitlichen und für die Bürger nachvollziehbaren Regeln funktioniert", sagte Braun der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Das Urteil macht deutlich, dass verbindliches bundeseinheitliches Handeln in der Coronakrise möglich ist. Und ich füge hinzu: In der aktuellen, schwierigen Situation ist es auch erforderlich." Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht es genauso. Auf Twitter schrieb er: "Das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse. Wir müssen jetzt schnell handeln."

Grüne begrüßen Entscheidung

Der grüne Gesundheitsexperte Janosch Dahmen begrüßte die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls. Das Urteil gebe Rechtssicherheit für zusätzliche Schutzmaßnahmen, um die vierte Welle nun konsequent zu bekämpfen, schrieb der Bundestagsabgeordnete bei Twitter. Nötig wäre rasch die Umsetzung weiterer Maßnahmen. "Wir brauchen einen einheitlichen Teil-Lockdown in vielen Regionen des Landes“, sagte Dahmen zuvor der Deutschen Presse-Agentur. Dies bedeute keine allgemeinen, sondern gezielte Schließungen dort, wo die Lage außer Kontrolle sei. "Schulen und Kitas sollten mit Masken und täglichen Tests aber möglichst offenbleiben."

Für Ungeimpfte sollte es Kontaktbeschränkungen im Privaten wie im ersten Lockdown geben, forderte Dahmen. Neben Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) und für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) in Geschäften, Beruf und Verkehr seien Schließungen von Gastronomie, Bars, Diskotheken sowie das Untersagen größerer Veranstaltungen nötig – also auch von Publikum bei Bundesligaspielen.

FDP ist "enttäuscht"

Anders sehen es Politiker der FDP. Innen-Experte Konstantin Kuhle weist auf die Unterschiede in der Pandemielage von heute und zum Zeitpunkt der Einführung der Bundesnotbremse hin: "Dass der Gesetzgeber im April 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen durfte, bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber im Dezember 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen muss", schrieb der Bundestagsabgeordnete bei Twitter. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat sich enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Corona-Notbremse geäußert.

tis mit DPA

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