Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
Eine Klage der Stadt Philippsburg und dreier privater Grundstückseigentümer gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter im Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Philippsburg ist abgewiesen worden. Die Begründung des Urteils erfolge in den kommenden Monaten, teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Mannheim mit. Die mündliche Verhandlung hatte am Dienstag stattgefunden.