Das Land Baden-Württemberg kann einem Gerichtsurteil zufolge vorerst keine Betonabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf einer Deponie im Enzkreis lagern. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gab nach Angaben vom Dienstag einer Klage des Landkreises gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Eine von der Behörde erteilte Ausnahmezulassung zur Entsorgung des nicht strahlenden Mülls auf der Deponie Hamberg ist damit hinfällig. Die Abfälle stammen aus kerntechnischen Anlagen am Kraftwerksstandort in Philippsburg sowie in Eggenstein-Leopoldshafen (beide Kreis Karlsruhe).