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Abstimmung Bundestag lockert Stammzellengesetz

Die mit Spannung erwartete Entscheidung zum Stammzellengesetz ist gefallen: Der Bundestag hat die umstrittene Lockerung des deutschen Gesetzes beschlossen. Der Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland wird vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 verschoben.

Der Bundestag hat die umstrittene Forschung mit embryonalen Stammzellen erleichtert. Die Parlamentarier entschieden am Freitag, den Stichtag zum Import solcher Zellen vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 zu verschieben. In namentlicher Abstimmung votierten 346 Parlamentarier für den Antrag zur Lockerung des Stammzellengesetzes. 228 stimmten dagegen, 6 enthielten sich. Mit dem angenommenen Antrag, der auf eine Initiative der Abgeordneten René Röspel (SPD) und Ilse Aigner (CSU) zurückgeht, wurde auch klargestellt, dass deutsche Wissenschaftler sich nicht mehr strafbar machen, wenn sie sich an internationalen Stammzellen- Forschungsprojekten beteiligen.

Ein Vorstoß für die weitgehende Freigabe der Stammzellforschung in Deutschland war kurz zuvor gescheitert. Von 579 abgegebenen Stimmen entfielen nur 126 auf den von der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach angestoßenen Gesetzentwurf. Auch dem völligen Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen erteilte der Bundestag eine Absage. Für den Antrag um den CDU-Politiker Hubert Hüppe stimmten 118 Abgeordnete mit Ja, 442 mit Nein, 16 Parlamentarier enthielten sich.

Zypries: Mit Verfassung vereinbar

Vor der Abstimmung hatten Redner aller Lager in einer zweistündigen Debatte zum Teil leidenschaftlich für ihre Positionen geworben. Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprachen sich dafür aus, den Stichtag einmalig zu verschieben. Schavan sagte, die Ausweitung sei verantwortbar, um Wissenschaftlern in einem schmalen Korridor die Forschung mit jüngeren, embryonalen Stammzellen zu ermöglichen. Eine solche Ausweitung sei auch mit der Verfassung vereinbar, betonte Zypries. Der Staat habe zwar die Pflicht, menschliches Leben zu schützen. Genauso müsse er aber darauf achten, dass die Freiheit der Forschung nicht eingeschränkt werde. Eine Verschiebung der Stichtagsregelung sei deshalb ein "fairer Ausgleich" zwischen den kontroversen Positionen. Die Gegner der Stammzellenforschung argumentierten, die von den Wissenschaftlern geweckten Heilserwartungen hätten sich nicht erfüllt. "Kein Mensch ist mit embryonalen Stammzellen geheilt worden", sagte CDU-Politiker Hüppe.

Forderung der Wissenschaft

Begrüßt hat die Entscheidung der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle. "Wir sind erleichtert, dass es zu diesem Kompromiss gekommen ist", sagte er. Der Zugang zu qualitativ hochwertigen Stammzelllinien werde damit möglich. Auch der Münsteraner Forscher Hans Schöler zeigte sich zufrieden mit der Bundestagsentscheidung. "Wunderschön wäre natürlich eine Abschaffung des Stichtags gewesen, aber ganz pragmatisch gesagt: Jetzt können wir weiterarbeiten", sagte der Direktor am Max-Planck- Institut für molekulare Biomedizin in Münster.

Vor allem Wissenschaftler hatten die Novellierung des Gesetzes gefordert. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Matthias Kleiner, hatte in einer öffentlichen Erklärung noch einmal darauf hingewiesen, welch große Bedeutung diese Entscheidung für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland habe. Mehr als 500 neue Zelllinien von embryonalen Stammzellen seien seit 2002 im Ausland angelegt worden, die weltweit, aber nicht in Deutschland genutzt würden. "Diese neuen hES-Linien werden auch in Deutschland dringend benötigt", sagte Kleiner.

Die Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 angelegt worden sind, seien inzwischen verunreinigt und daher nur noch eingeschränkt zu gebrauchen, so der DFG-Präsident. "International sind Arbeiten mit diesen alten Zelllinien nur noch bedingt vergleichbar", sagte Kleiner und wies darauf hin, dass deutsche Wissenschaftler isoliert seien, da sie sich an internationalen Programmen mit neuen Zelllinien nicht beteiligen dürfen.

Zwar ist es Wissenschaftlern inzwischen gelungen, Hautzellen so umzuwandeln, dass sie die Eigenschaften von embryonalen Stammzellen annehmen. Doch Kleiner wies darauf hin, dass die Arbeit mit embryonalen Stammzelllinien weiterhin nötig sei, um die reprogrammierten Zellen umfassend zu charakterisieren. Nur mit ihrer Hilfe sei es möglich, das Verhalten von sogenannten adulten Stammzellen zu verstehen und bisher ungelöste Fragen zu beantworten.

DPA/AP/wüs/bub

Was sind embryonale Stammzellen?

Embryonale Stammzellen sind Urzellen menschlichen Lebens. Aus einer befruchteten Eizelle entwickeln sich mittels Teilung in den ersten Stunden und Tagen "Bausätze", die zunächst alles können. Binnen weniger Wochen werden daraus rund 200 verschiedene Zelltypen - zum Beispiel Nerven, Haut, Herz oder Lunge. Die Aufgabe einer Stammzelle ist es also grundsätzlich nicht, eine bestimmte Funktion selbst auszuführen, sondern spezialisierte Zellen zu bilden, die dies dann erledigen. Auch im ausgewachsenen Körper gibt es noch Stammzellen, damit im Lauf des Lebens Schäden "repariert" werden können. Diese "adulten" Stammzellen sind aber spezialisierter - zum Beispiel auf die Erneuerung von Gehirn oder Knochenmark ausgerichtet. Die Differenzierungsfähigkeit der Stammzellen nimmt im Laufe der Zeit ab. "Omnipotente" (zu allem fähige) Stammzellen weisen Embryonen nur für die ersten sieben Tage nach der Befruchtung auf.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren: das bisherige Recht

In Deutschland dürfen laut Stammzellgesetz keine ES-Zelllinien erzeugt werden. Und geforscht werden darf laut bisherigem Recht nur an Zelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland erzeugt worden sind. An dem Tag trat das bislang geltende Stammzellgesetz in Kraft. Wissenschaftler, die später erzeugte ES-Zellen importieren oder an diesen forschen, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Seit 2002 wurden in Deutschland 25 Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen genehmigt, die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellforschung musste jedem Antrag zustimmen.

Das Problem mit dem bisherigen Stichtag

Seit 2002 hat sich in der Stammzellforschung viel getan. Deutsche Wissenschaftler konnten bisher wegen des Stichtags nur noch auf vergleichsweise wenige Zelllinien zurückgreifen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind von den ursprünglich 69 im "Human Embryonic Stem Cell Registry der National Institutes of Health" in den USA erfassten und damit potenziell nach Deutschland importierbaren originären Stammzelllinien nur noch 21 Linien verfügbar. Diese Zellen sind zudem mit tierischem Material verunreinigt, was sie für manche Versuche unbrauchbar macht. Nach Ansicht vieler Wissenschaftler lassen diese älteren Zellen keine Spitzenforschung mehr zu. Weltweit existieren inzwischen über 500 neue ES-Zelllinien, die seit dem Jahr 2002 angelegt worden sind.

Gesetze in anderen Staaten

Das bisherige deutsche Gesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Die USA regulieren die Forschung mit embryonalen Stammzellen beispielsweise über das Geld. Die Arbeiten sind generell erlaubt, werden aber nur unter bestimmten Auflagen vom Staat finanziert: Washington fördert die Arbeiten nur, wenn die embryonalen Zellen von Stammzelllinien stammen, die vor dem Stichtag 9. August 2001 existierten. Vorstöße im Kongress gegen diese Bedingung stoppte US-Präsident George W. Bush per Veto. Inzwischen häuft sich die Zahl der Bundesstaaten, die die Stammzellforschung an ihren Universitäten aus der eigenen Kasse unterstützen. Beistand leisten betuchte Sponsoren wie der New Yorker Bürgermeister Michel Bloomberg, die die Stammzellenforschung oft mit Millionenbeträgen privat unterstützen. Für selbstfinanzierte Projekte mit embryonalen Stammzellen hat Washington keine Auflagen erlassen.

Auch im Vergleich mit europäischen Staaten ist das bisherige deutsche Gesetz eher restriktiv. Großbritannien, das Heimatland von Klonschaf Dolly, hat sehr liberale Stammzellregeln. Bereits seit 2001 ist das Klonen eines menschlichen Embryos zu Forschungszwecken erlaubt, um Stammzellen zu gewinnen. Die Regierung will jetzt sogar erweiterte gesetzliche Regeln durchsetzen, die die Züchtung von Embryonen aus menschlichem und tierischem Material erlauben. Darüber soll frühestens im Mai im Unterhaus abgestimmt werden. Bereits vor konkreten gesetzlichen Regeln hat die britische "Human Fertilisation and Embryology Authority"solche Versuche erlaubt, so dass Forscher kürzlich aus menschlichem Erbgut und den Eizellen von Kühen Embryonen geschaffen hatten. Solche Embryonen müssen nach maximal 14 Tagen zerstört werden.

Sehr liberal ist auch die Stammzellen-Regelung in Belgien. Ein Gesetz vom 11. Mai 2003 erlaubt es, an Embryonen innerhalb von 14 Tagen nach der Befruchtung zu forschen. Bedingung ist, dass mit der Forschung therapeutische Ziele verfolgt und medizinische Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Die Herstellung von Embryonen eigens zu Forschungszwecken ist generell verboten, wird aber zugelassen, wenn die vorhandenen überzähligen Embryonen nicht den Bedarf des Forschungsvorhabens decken. Das Klonen zum Schaffen von Babys und die Herstellung von Embryonen aus Tier und Mensch sind verboten.

In den Niederlanden dürfen Stammzelllinien aus "überzähligen" Embryonen während der ersten 14 Tage nach der Befruchtung erzeugt werden; die Spender müssen dem zustimmen. Auch in Schweden, Spanien und einigen anderen Ländern dürfen Wissenschaftler zu Forschungszwecken Embryonen erzeugen oder klonen.

In einigen europäischen Ländern, unter anderem in Irland, Polen und der Slowakei, ist dagegen die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen komplett verboten.

Drei Möglichkeiten embryonale Zellen herzustellen - und die ethische Kontroverse darum

Bisher ist es nicht möglich, eine Stammzelllinie zu erzeugen, ohne einen Embryo zu zerstören. Die Zellen werden dem Embryo am 4. bis 7. Tag nach der Befruchtung entnommen. Dann befindet sich der Embryo im sogenannten Blastozystenstadium - das ist ein winziger Zellhaufen, dessen Form an eine Himbeere erinnert.

Möglichkeit 1:

Die meisten ES-Zelllinien stammen von "überzähligen" Embryonen aus der künstlichen Befruchtung. In Deutschland wird durch das Embryonenschutzgesetz sichergestellt, dass bei der In-vitro-Befruchtung sehr selten Embryonen entstehen, die nicht einer Frau eingesetzt werden. Dies passiert nur, wenn die Frau nach der Erzeugung der Embryonen erkrankt, sodass die Einpflanzung nicht mehr möglich ist. Theoretisch ist auch denkbar, dass eine Frau das Einpflanzen ablehnt, wenn die Embryonen bereits erzeugt wurden. Was in diesen Fällen mit den Embryonen geschieht, ist unklar. Gesetzlich geregelt ist nur: Sie dürfen nicht zu Forschungszwecken verwendet werden.

In anderen Staaten werden bei der künstlichen Befruchtung durchaus Embryonen erzeugt, die nicht gleich eingepflanzt werden. Viele "überzählige" Embryonen werden auch vernichtet - oder eingefroren. In den USA lagern laut einer im Jahr 2003 durchgeführten Untersuchung 400.000 menschliche Embryonen in flüssigem Stickstoff. Auch in Australien existieren laut einer neuen Untersuchung mehr als 100.000 eingefrorene Embryonen. Ihre Verwendung für Forschungszwecke ist am wenigsten umstritten. Allerdings merken Kritiker an, dass auch die eingefrorenen Embryonen eine Zukunft haben können: Wenn Paare sich entscheiden, die "überzähligen" Embryonen einer anderen Frau zur Befruchtung zu überlassen, und sich eine Frau findet, die dieses Angebot annimmt.

Möglichkeit 2:

Embryonen werden extra erzeugt, um eine ES-Zelllinie zu gewinnen. Dies ist stärker umstritten - und in mehr Ländern verboten als die Nutzung "überzähliger" Embryonen.

Möglichkeit Nummer 3:

Noch umstrittener ist das Klonen menschlicher Embryonen. Die Technik ist dieselbe, mit der das Klonschaf Dolly erzeugt wurde: Es werden nicht Spermium und Eizelle verschmolzen, sondern das Erbgut einer menschlichen Körperzelle in eine entkernte Eizelle eingebracht. Der sich daraus entwickelnde Embryo enthält nur das genetische Material der Körperzelle - ist also ein Klon des Spenders. Bislang existieren weltweit keine Zelllinien aus menschlichen Klonen. Solche ES-Zellen wären für die medizinische Forschung und Anwendung besonders wertvoll, da aus ihnen gezüchtetes Gewebe praktisch mit dem des Zellspenders identisch ist.

Alternativen: adulte Stammzellen und reprogrammierte Zellen

Ein großes Forschungsgebiet ist die Forschung mit adulten Stammzellen. Diese Zellen hat jeder Mensch im Körper. Sie können sich noch in unterschiedliche Gewebe entwickeln, aber nur eingeschränkt. So können blutbildende Stammzellen etwa die verschiedenen Blutkörperchen bilden, aber sich nicht mehr zu Nerven-, Leber- oder Hautzellen entwickeln. Ihr Vorteil beim medizinischen Einsatz ist klar: Da man sie dem Patienten selbst entnehmen kann, lassen sich daraus im Labor Organe oder Zelltransplantate züchten, die in ihren biologischen Eigenschaften dem des Patienten komplett gleichen. Adulte Stammzellen werden bereits in der Medizin eingesetzt, etwa zur Regeneration verbrannter Hautpartien oder bei der Transplantation von Knochenmark.

Viele Wissenschaftler betonen, dass ES-Zellen trotz vielversprechender Ergebnisse in der adulten Stammzellforschung unverzichtbar sind, da sich nur durch die Arbeit mit ES-Zellen grundlegende Fragen beantworten lassen.

Ein großer Durchbruch gelang vor wenigen Monaten: Wissenschaftler programmierten Körperzellen in einen Zustand, in dem sie embryonalen Stammzellen erstaunlich ähnlich sind. Die "IPS-Zellen" gelten als ethisch unproblematische Alternative , weil bei ihrer Herstellung kein Embryo zum Einsatz kommt. Trotz dieses Durchbruchs ist es nicht möglich, die Forschung mit ES-Zellen von heute auf morgen zu beenden, denn die feinen Unterschiede zwischen den umprogrammierten Zellen und den embryonalen sind relevant und müssen erst erforscht werden.

Medizinische Hoffnungen und Risiken

Forscher hoffen, mithilfe embryonaler Stammzellen im Labor Ersatzgewebe und -organe herzustellen, um damit einmal schwere Krankheiten heilen zu können. Dazu zählen Krebs, Alzheimer oder Multiple Sklerose. Maßgeschneiderte Ersatzorgane, eine regenerierte Wirbelsäule, durch Parkinson zerstörte Nervenzellen ersetzen: Theoretische Anwendungsgebiete für ES-Zellen gibt es viele. Ein Risiko bringen die Zellen jedoch auch mit sich: eine erhöhte Krebsgefahr. Dies gilt nicht nur für ES-Zellen, sondern auch für umprogrammierte Zellen sowie, in geringerem Maße, für adulte Stammzellen.

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