Der umstrittene erste Prozess gegen den Kremlkritiker und Ex-Ölmagnaten Michail Chodorkowski ist nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) nicht politisch motiviert gewesen. Ein Verstoß gegen Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei nicht festzustellen, entschied das Gericht am Donnerstag in Straßburg. 2011 hatte der EGMR im Fall von Chodorkowskis Festnahme ähnlich geurteilt.
Allerdings sahen die Richter mehrere Rechtsverletzungen in dem international kritisierten Verfahren als erwiesen an. Das Straßburger Gericht warf Russland deshalb einen "unfairen" Prozess gegen Chodorkowski und dessen ebenfalls inhaftierten Geschäftspartner Platon Lebedew vor. Angeprangert wurde auch die Haft der beiden in sibirischen Gefangenenlagern. Sie sprachen dem seit 2003 inhaftierten Ex-Ölmagnaten Chodorkowski eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro zu.
Der Geschäftsmann und erklärte Kreml-Kritiker Chodorkowski war 2005 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. In einem zweiten Prozess wegen Betrugs wurde er Ende 2010 noch einmal zu sechs Jahren Haft verurteilt. Kritiker sehen die Prozesse als politisch motiviert. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Donnerstag geht es um den ersten Prozess in den Jahren 2004 und 2005.