Die Öffnung von Feldpostbriefen aus Bundeswehrlagern in Afghanistan wird voraussichtlich zum Fall für die Justiz. Der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus (FDP) sagte in Berlin, dass die Staatsanwaltschaft bei ihm nachgefragt habe, ob es Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Postgeheimnis gebe. Er werde der Ermittlungsbehörde mitteilen, dass dies wahrscheinlich sei.
Die Bundeswehr hatte dem Bundestag am Montag einen ersten Untersuchungsbericht zugestellt, demzufolge zwischen Oktober und Januar 33 von Soldaten in Afghanistan verschickte Briefe geöffnet wurden - vier davon vom Zoll. Auf dem Postweg im Einsatzgebiet wurden von der Bundeswehr keine Mängel festgestellt. Die Untersuchung in Deutschland steht noch aus.
Der Wehrbeauftragte sprach erneut von einer systematischen Öffnung der Feldpost und widersprach damit der Einschätzung des Bundeswehr-Untersuchungsberichts. Da fast die Hälfte der geöffneten Briefe aus dem Vorposten "OP North" in der Unruheprovinz Baghlan stammten, könne man das nicht auf Pannen der Sortiermaschine schieben, sagte Königshaus. "Ich weiß nicht, ob die Sortiermaschine etwas gegen die Soldaten aus dem 'OP North' hat."
Königshaus sagte, es gebe möglicherweise eine Dunkelziffer geöffneter Briefe. "Wie groß dort tatsächlich die Zahl ist, weiß ich nicht." Der Wehrbeauftragte zeigte sich verwundert, dass USB-Sticks und Speicherkarten aus Briefen entwendet worden sein sollen - möglicherweise auch vom Zoll. "Ein Brief fällt in der Regel nicht unter die Warenkontrolle", sagte Königshaus. Er habe eine Anfrage dazu bei dem für den Zoll zuständigen Finanzministerium gestellt.