Im Streit um den Internationalen Strafgerichtshof und die Fortsetzung der UN-Friedensmission in Bosnien-Herzegowina haben die USA Kurs auf eine Kampfabstimmung im Weltsicherheitsrat genommen. Sie ließen am Donnerstagabend (Ortszeit) in New York ihr zuvor nur intern diskutiertes Kompromisspapier offiziell als Resolutionsvorschlag des höchsten UN-Entscheidungsgremiums kursieren. Damit kann Washington jederzeit eine Abstimmung über den umstrittenen Entwurf verlangen.
Französischer Vorschlag wird nicht weiter verhandelt
Weitere Verhandlungen über einen französischen Vorschlag, der am Donnerstag mit ausdrücklicher Unterstützung der EU in die internen Abstimmungsrunden eingebracht worden war, lehnten US-Diplomaten ab. Sie drohten nach Angaben von Beteiligten mit einem Veto, falls die Europäer das französische Papier zur Abstimmung bringen sollten.
»Unüberwindbare Meinungsunterschiede«
»Die Meinungsunterschiede über die beiden Texte konnten nicht überwunden werden«, sagte der amtierende Präsident des Sicherheitsrates, Großbritanniens UN-Botschafter Jeremy Greenstock vor Reportern. Er hoffe aber noch, dass es zur einer Annäherung zwischen den beiden Positionen komme, die für alle akzeptabel sei.
Wird Frankreich von seinem Veto-Recht Gebrauch machen?
Um ihren Entwurf durchzubringen, müssen die USA mindestens neun der 15 Ratsmitglieder für sich gewinnen. Zudem darf laut UN-Charta keines der fünf ständigen Mitgliedsländer dagegen stimmen. Dass Frankreich soweit gehen würde, von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen, gilt aber als unwahrscheinlich.
Um eine Mehrheit zu bekommen, bemühen sich die USA nach Angaben aus diplomatischen Kreisen intensiv in den Hauptstädten von als »ablehnend« eingeschätzten Mitgliedsstaaten - darunter Mexiko, Mauritius, Kolumbien, Irland und Norwegen - um eine Meinungsänderung. Russland und China sowie Bulgarien, Kamerun, Guinea und Syrien gelten als Länder, die mit den USA stimmen könnten.
Abrücken von Maximalforderung
In ihrem neuen Entwurf rücken die Amerikaner von der Maximalforderung nach genereller Immunität für US-Bürger bei UN-Einsätzen ab. Allerdings soll der Strafgerichtshof immer noch dazu verpflichtet werden, eventuelle Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen Bürger der USA und anderer Länder, die den Gründungsvertrag des Gerichtes nicht ratifiziert haben, für ein Jahr auszusetzen. Zudem soll der Sicherheitsrat die Absicht bekunden, die 12-monatige Aussetzung der Strafverfolgung immer wieder um ein Jahr zu verlängern.
Eingriff in einen internationalen Vertrag
Die EU und die anderen der insgesamt 76 Ratifizierungsstaaten des Gerichtshofes sehen das als Eingriff in einen bestehenden internationalen Vertrag an. Der französische Entwurf stellt darauf ab, dass der Strafgerichtshof vor einem Verfahren gegen einen Teilnehmer an UN-Missionen den Sicherheitsrat unterrichten soll. Dieser soll dann in Übereinstimmung mit den Statuten des Gerichtshofes die Möglichkeit haben, einzelne Verfahren auszusetzen.
SFOR-Einsatz in Bosnien auf der Kippe
Sollte es bis Montagnacht weder zur Annahme des US-Papiers noch zu zu einer anderen Lösung kommen, laufen das Mandat für die UN-Mission sowie die Autorisierung der NATO-geführten Friedenstruppe SFOR in Bosnien-Herzegowina durch den Sicherheitsrat aus. Notfalls will jedoch die EU die UN-Mission zur Unterstützung der Polizei in Bosnien früher als geplant übernehmen. Zugleich bereitet die NATO-Führung die Fortsetzung ihres Truppeneinsatzes ohne formelle Billigung der UN vor.