Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe soll sich nun mit den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wegen des Luftangriffs mit bis zu 142 Toten im afghanischen Kundus beschäftigen. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft gab am Freitag die Prüfungen an den obersten Ermittler in der Bundesrepublik.
Nach Ansicht der Dresdner Behörde müsse sich nun der Generalbundesanwalt mit der Frage beschäftigen, ob der von dem Bundeswehr-Oberst Georg Klein am 4. September angeordnete Angriff auf zwei Tank-Lastwagen nahe Kundus im Sinne des Völkerstrafrechts zulässig war.
Die Dresdner Ermittler schließen nicht aus, dass sich in Afghanistan derzeit ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches ereignet. Mit diesem könnte der Luftangriff in Zusammenhang stehen. Wenn es sich tatsächlich um einen solchen bewaffneten Konflikt handele, würde dies, so die sächsische Anklagebehörde, nicht nur zur Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches führen, sondern auch zu den Regeln des humanitären Völkerrechts. Dann könnten völkerrechtskonforme Militäreinsätz innerhalb des Mandats der Vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt sein.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) kündigte an, dass er sich nach der Unterrichtung der Fraktionsexperten über einen Untersuchungsbericht der NATO zur DResdner Entscheidung äußern werde.