Die neun obersten Richter lehnten allerdings am Dienstag die Abschiebung eines dritten Palästinensers ab. Die Geschwister, die nun für die Dauer von zwei Jahren abgeschoben werden dürfen, hatten nach israelischer Darstellung ihrem Bruder bei der Vorbereitung von Bombenattentaten geholfen. Sie sollen ihm Unterschlupf gewährt und beim Transport von Sprengsätzen unterstützt haben. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass somit auch die Geschwister in Terrorismus verwickelt gewesen seien und von ihnen potenziell eine Gefahr ausgehe.
Dritte Abschiebung unterbleibt
In dem dritten Fall lehnten die Richter eine Abschiebung ab. Das Gericht erklärte, der Mann habe seinem als Drahtzieher mehrerer Attentate geltenden Bruder lediglich ein Auto geliehen und ihn mit Essen und sauberer Wäsche versorgt. Eine Verbindung zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und den terroristischen Aktivitäten des Bruders ergebe sich dadurch jedoch nicht.
Militärgericht bekam Recht
Das Oberste Gericht hatte Mitte August die Ausweisung der drei Palästinenser vorläufig gestoppt. Das Gericht hatte damit einem Einspruch der drei Beschuldigten stattgegeben und den Abschiebungsbeschluss eines Militär-Gerichts mit einer einstweiligen Verfügung ausgesetzt.
Abschreckungsmaßnahmen
Mit den Ausweisungen will die israelische Regierung radikale Palästinenser von weiteren Anschlägen abschrecken, die seit September 2000 in einem Aufstand die israelische Besatzungsmacht und jüdische Siedler im Westjordanland und im Gaza-Streifen bekämpfen. Palästinenser und Menschenrechtsorganisationen hatten die Abschiebungen kritisiert.