Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat Präsident Pervez Musharraf voll den Rücken gestärkt. Die Richter wiesen jetzt sämtliche Klagen gegen die Anfang Oktober im Parlament erfolgte Wiederwahl des Staatschefs ab. Damit wurde zugleich der Haupteinwand gegen den am 3. November verhängten Ausnahmezustand für nichtig erklärt.
In den Klagen wurde vor allem geltend gemacht, Musharraf könne nach der Verfassung nicht zum Präsidenten gewählt werden, solange er noch das Amt des Militärchefs innehabe. Da aber seine Wahl nicht rechtens sei, sei er folglich auch nicht zur Verhängung des Ausnahmezustands befugt. Oberrichter Abdul Hameed Dogar wies drei diesbezügliche Oppositionsanträge jedoch mit der Begründung ab, die Anwälte der Kläger seien nicht vor Gericht erschienen. Einem Antrag auf Verschiebung der Anhörungen wurde ebenfalls nicht stattgegeben.
Musharraf hatte den Obersten Gerichtshof unter den Bedingungen des Ausnahmezustands neu besetzt. Die Opposition kritisierte denn auch, dass die Unabhängigkeit der Richter und damit die Glaubwürdigkeit ihrer Entscheidungen nicht gewährleistet seien. Es wurde erwartet, dass Musharraf nun bald vom Posten des Militärchefs zurücktreten werde. Dies hatte er zugesagt, falls seine Präsidentschaft vom Obersten Gericht bestätigt werden sollte. Außerdem wurde mit der konsequenten Durchführung der für Anfang Januar geplanten Wahl gerechnet.