Sanktionen gegen Syrien Enge Assad-Vertraute dürfen nicht mehr in die EU reisen

Die EU reagiert auf die anhaltende Gewalt Syriens gegen die eigene Bevölkerung. Seit Dienstag dürfen Präsidenten-Bruder Maher al-Assad und zwölf hochrangige Regimegetreue nicht mehr in die Europäische Union einreisen.

Die EU-Staaten haben den Sanktionen gegen Syrien wegen der gewaltsamen Unterdrückung der regierungskritischen Proteste offiziell zugestimmt. Die in der Vorwoche angekündigten Strafmaßnahmen traten am Dienstag in Kraft. Dazu gehören Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen 13 Vertreter der Regierung in Damaskus sowie ein Waffenembargo. Betroffen sind nach Angaben eines EU-Diplomaten Verantwortliche von Militär- und Geheimdienst sowie Regierungsvertreter und zwei Verwandte Assads, darunter sein Bruder Maher, der Chef der Präsidentengarde des Landes. Zu den anderen mit Einreiseverbot belegten Personen gehören auch Geheimdienstchef Ali Mamlouk und Innenminister Mohammad Ibrahim Al-Chaar.

Gleichzeitig wurden die in der EU befindlichen Konten und Vermögen der 13 Führungspersönlichkeiten eingefroren. Auch der Verkauf von Waffen oder von Ausrüstungsgegenständen, die zur Unterdrückung der demokratischen Opposition genutzt werden könnten, ist nun verboten. In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss spricht die EU von einer "ernsten politischen Lage" in Syrien. Die von den Sanktionen betroffenen Personen seien allesamt "für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich".

Präsident al-Assad selbst steht bislang nicht auf der Sanktionsliste, doch hat die EU deutlich gemacht, dass die Einreiseverbote jederzeit ausgeweitet werden können. Sollte die Regierung in Damaskus nicht rasch "echte und nachvollziehbare politische Reformen" einleiten und die gewaltsame Unterdrückung der Proteste beenden, werde die Europäische Union eine Ausweitung der Strafmaßnahmen "auf die höchste Führungsebene" erwägen, erklärte Ashton am Montag.

DPA
jwi/DPA/AFP