Ukraine Wahlgesetz verfassungswidrig

Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hat Teile des neuen Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Er wandte sich in seiner Entscheidung vom Samstag gegen die Regelung, dass Behinderte und Gebrechliche nicht mehr zu Hause abstimmen dürfen.

Dies schließe sie auf eine Weise von der Wahl aus, die als verfassungswidrig zu betrachten sei, heiß es. Deshalb müsse diese Restriktion umgehend aufgehoben werden.

Der Gerichtsentscheid erfolgte einen Tag vor der Wiederholung der Präsidentenstichwahl am (morgigen) Sonntag. Ob diese Abstimmung nunmehr in Frage gestellt war, stand zunächst nicht fest. Der Vorsitzende der Wahlkommission, Jaroslaw Davidowitsch, betonte, die Stichwahl müsse auf jeden Fall wie geplant stattfinden. Auf die Entscheidung des Gerichts wolle man sich jedoch einstellen.

Die Änderungen im Wahlgesetz waren vor kurzem auf Betreiben der Opposition beschlossen worden. Diese hatte sich vor allem dagegen verwahrt, dass Wähler bislang auch außerhalb ihres Wohnbezirks abstimmen konnten. Bei der umstrittenen Stichwahl am 21. November seien Regierungsanhänger deshalb in Buskonvois zur mehrmaligen Abstimmung im Land herumgefahren, hieß es.

Auch bei der Möglichkeit der Abstimmung zu Hause war der Opposition zufolge Missbrauch an der Tagesordnung. Deshalb hatten die Anhänger von Viktor Juschtschenko entsprechende Veränderungen durchgesetzt. Dagegen hatten die Abgeordneten des Regierungslagers unter Ministerpräsident Viktor Janukowitsch Klage beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

AP