Abgeordneten-Einkünfte Kolb beklagt "Schnüffelei"

Das Gesetz zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten war beschlossene Sache. Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb will jetzt dagegen klagen. Offenbar verdient der Mann zuviel.

Im Sommer waren sich die Parlamentarier noch einig: Nach einigen Turbulenzen um dubiose Nebeneinkünfte von Abgeordneten (Stichwort "VW-Gehaltsaffäre"), riefen sie die "Aktion sauberer Bundestag" ins Leben. Das Parlament beschloss, die Nebeneinkünfte der Abgeordneten offen zu legen. Ende Dezember 2005 hat der Bundestagspräsident Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages (MdB) erlassen. Spätestens bis 30. März diesen Jahres müssen sie ihm Nebentätigkeiten sowie deren Einkünfte übermitteln, die dann im Amtlichen Handbuch und auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht würden.

Die Angaben sollen pauschaliert und in drei Stufen (monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro; Einkünfte bis 7000 Euro; Einkünfte über 7000 Euro) erfolgen. Spätestens ab der letzten Stufe stellt sich jedoch die Frage, ob überhaupt noch von Nebeneinkünften gesprochen werden kann, wenn die monatliche Entschädigung eines Abgeordneten bei rund 7000 Euro liegt.

Der Bürger hätte dann einen Überblick, welchem Abgeordneten es nicht genügt, "Vertreter des ganzen Volkes" zu sein, wie es so schön im Grundgesetz heißt. Auch wäre ersichtlich, welche Interessen der Wirtschaft sich zumindest finanziell im Parteibetrieb zeigen: Welcher Parlamentarier erhält Geld von welchen Wirtschaftsunternehmen? Das Bild des geldgierigen, käuflichen Politikers, der seinen Einfluss im Sinne von Verbänden und Unternehmen geltend macht, sollte korrigiert werden. Der Bürger könnte besser entscheiden, ob er einem Abgeordneten bei der nächsten Wahl seine Stimme gibt.

"Ungerechtfertigte Schnüffelei"

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Heinrich Kolb will nun gegen die Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Tätigkeit als Unternehmer habe nichts mit dem Bundestag zu tun, sagte er der "Bild"-Zeitung (Dienstagausgabe). "Daher empfinde ich die Offenlegung des Einkommens als ungerechtfertigte Schnüffelei", so Kolb. Der FDP-Abgeordnete ist geschäftsführender Gesellschafter eines Metall verarbeitenden Betriebes. Er befürchtet wirtschaftliche Nachteile durch die neuen Regeln zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten. "Konkurrenten könnten daraus Rückschlüsse auf die Situation meines Unternehmens ziehen und dadurch Vorteile im Wettbewerb erzielen", so Kolb. Die FDP-Fraktion wolle seine Klage unterstützen.

Der SPD-Abgeordnete Christian Lange sagte, was man Managern von börsennotierten Unternehmen zumute, nämlich dass sie ihre Einkünfte transparent machten, müsse auch für Abgeordnete gelten. Ein Unterschied zwischen börsennotierten und dem Unternehmen eines Politikers ist nicht erkennbar.

Transparenz verhindert Korruption

Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Offenlegungspflicht der deutschen Parlamentarier wenig ausgeprägt. Ein einfacher Anruf beim Steueramt reicht in Schweden aus, um genaue Auskunft über sämtliche Einnahmen aller Abgeordneten zu erhalten. Schon seit Jahren werden die Nebeneinkünfte der Mitglieder des Londoner Unterhauses bis auf den letzten Penny im Internet veröffentlicht. Die Wirkung ist nur positiv. In Großbritannien hat es seit Jahren keinen Skandal mehr um Nebenverdienste gegeben. Auch der Einfluss von Lobbyisten wurde zurück gedrängt. Das Beispiel des Lobbyisten Jack Abramoff in Amerika zeigt, dass ein dringendes Bedürfnis besteht, die Verstrickung von Wirtschaft und Politik offen zu legen. Nicht nur in Amerika.

Silke Haas mit Material von DPA