Geld aus der Schweiz Dubiose Spenden: AfD legt Namen von 14 angeblichen Gönnern vor

AfD-Spendenskandal: Wann sind Parteispenden illegal?
Im November 2018 groß in den Schlagzeilen: Die AfD hat mutmaßlich eine illegale Großspende angenommen. Wann genau sind Parteispenden illegal? Grundsätzlich dürfen Parteien Spenden annehmen, müssen aber gewisse Regeln beachten. Spenden öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die zu mehr als einem Viertel der Öffentlichen Hand gehören, sind verboten. Dazu gehören Parteifraktionen, politische Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen. Auch nicht erlaubt: Anonyme Spenden über einem Wert von 500 Euro, und Spenden über 1000 Euro, die aus Ländern außerhalb der EU kommen. Außerdem wichtig: Sobald Spenden jährlich die 10.000 Euro übersteigen, müssen sie zusammen mit den Daten des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei auftauchen. Bei Spenden über 50.000 Euro gilt eine sofortige Meldepflicht. Und deswegen ist die mutmaßliche Großspende an die AfD illegal: Die Spende stammt von einem Unternehmen aus der Schweiz, also aus einem Nicht-EU-Land. Zudem beträgt die Spende insgesamt 130.000 Euro. Das heißt die Spende hätte sofort gemeldet werden müssen. „Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.“, §25, Absatz 3 Parteiengesetz.Obwohl der Betrag in der Zwischenzeit laut Alice Weidel zurücküberwiesen wurde, drohen der AfD hohe Strafzahlungen. Bereits im Jahr 1999 wurde ein großer Spendenskandal in Deutschland aufgedeckt: Damals kam zum Vorschein, dass die CDU mehrere illegale Spenden erhalten hat. Darunter: eine Million Euro von einem Waffenlobbyisten. Mit der Spendenaffäre geriet die CDU damals finanziell und politisch in Bedrängnis. Der aktuellen Spendenaffäre der AfD geht jetzt die Bundestagsverwaltung nach.
Spenden aus der Schweiz in Höhe von rund 130.000 Euro hatten AfD-Fraktionschefin Alice Weidel in Bedrängnis gebracht. Mittlerweile hat die Partei die Bundestagsverwaltung darüber informiert, wo das Geld herkommen soll.

Nach dem Bekanntwerden dubioser Spenden aus der Schweiz hat die AfD der Bundestagsverwaltung die Namen von 14 Bürgern aus der Europäischen Union vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Parteikreise haben dies der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Zuvor hatten "Süddeutsche Zeitung", WDR, NDR und der Schweizer "Tagesanzeiger" sowie der "Spiegel" darüber berichtet. Die Liste enthält demnach Namen von 14 EU-Staatsbürgern, die meisten davon Deutsche.

"Wahlkampfspende Alice Weidel"

Die Angelegenheit hatte AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.

Nach Angaben aus AfD-Parteikreisen sollen die 14 Personen insgesamt 17 Einzelspenden gemacht haben. Die höchste Spende habe 8138,18 Euro betragen. Ein AfD-Sprecher sagte: "Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns nicht." Nach Angaben von "Süddeutscher Zeitung", WDR, NDR und "Tagesanzeiger" ließ die Bundestagsverwaltung eine Anfrage zu dem Thema unbeantwortet.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsfraktionschefin Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes eingeleitet - wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

AfD erwähnt Spenden im Rechenschaftsbericht

In ihrem Rechenschaftsbericht für 2017, der seit Kurzem auf der Internetseite des Bundestags abrufbar ist, schreibt die AfD: "Im Rechnungsjahr 2017 hatte ein nachgeordneter Gebietsverband eines Landesverbandes eine Reihe von Zahlungen erhalten. Diese stammen von mehreren Personen, die nach unserem Wissensstand deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsbürger sind." Der Bundestagsverwaltung seien "nach Kenntniserlangung im Jahr 2018" umgehend die Identitäten und die jeweiligen Einzelbeträge übermittelt worden. "Die Prüfung der Bundestagsverwaltung, ob alle Vorschriften des Parteiengesetzes beachtet worden sind, ist noch nicht abgeschlossen."

Ursprünglich hatte der Verwaltungsrat der Schweizer Pharmafirma nach Angaben von WDR, NDR, "Süddeutscher Zeitung" und "Tagesanzeiger" erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen. Der Rechercheverbund zitierte den Verwaltungsrat nun mit der Aussage, es entziehe sich seiner Kenntnis, warum zunächst von einem einzelnen Spender die Rede gewesen sei. Dem Bericht zufolge soll die Namensliste von der Firma an die AfD geschickt und von dieser im Dezember bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden sein.

Weidel hatte im November im Bundestag gesagt, die Angelegenheit habe die Steuerzahler keinen Cent gekostet. "Ja, wir haben Fehler gemacht. Wir haben es erkannt, reagiert und zurückgezahlt", erklärte sie.

DPA
mad

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos