Wegen Vorbereitung eines Terroranschlags in Deutschland stehen seit Mittwoch vier mutmaßliche Islamisten der sogenannten Düsseldorfer Zelle vor Gericht. Zum Prozessauftakt legte die Bundesanwaltschaft den schweigenden Angeklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Planung eines "aufsehenerregenden Anschlags" zur Last. Einen Verteidiger-Antrag auf Einstellung des Verfahrens lehnte das Gericht am ersten Prozesstag ab.
Die Angeklagten kündigten an, dass sie sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern werden. Lediglich einer der Beschuldigten stellte in Aussicht, dass er zumindest Angaben zu seiner Person machen wird.
Zwei Anschläge geplant
Bundesanwalt Michael Bruns sagte bei Verlesung der Anklageschrift, die vier Terrorverdächtigen hätten im Auftrag des Terrornetzwerks Al Kaida in Deutschland "Angst und Schrecken" verbreiten wollen. Laut Bundesanwaltschaft planten die zwischen 21 und 32 Jahre alten Männer, einen Sprengsatz in einer großen Menschenmenge zu zünden und eine zweite Bombe nach dem Entreffen der Rettungskräfte hochgehen zu lassen.
Ein konkretes Ziel hatten die Angeklagten dem Bundesanwalt zufolge noch nicht ins Visier genommen. Allerdings habe sich der Marokkaner Abdeladim El-K. über Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und öffentlichen Gebäuden informiert.
Die Zelle um El-K. war Ende April 2011 nach monatelangen Observationen ausgehoben worden. Der Bundesanwaltschaft zufolge arbeiteten die Männer zu diesem Zeitpunkt bereits mit verschiedenen Chemikalien am Bau eines Zünders.
Ausbildung im Terrorcamp
Den Befehl zu einem Blutbad habe der 31-jährige El-K. während seiner Ausbildung in einem Terrorcamp im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet von einem hochrangigen Al Kaida-Mitglied erhalten, sagte Bruns. Dort sei er im Umgang mit Schusswaffen sowie in der Herstellung von Sprengstoffen und Zündvorrichtungen unterrichtet worden und habe Zugriff auf Anleitungen zum Bombenbau erhalten.
El-K. hatte in Bochum studiert und war für die Behörden bis zu seiner Rückkehr aus dem Terrorcamp im Mai 2010 ein unbeschriebenes Blatt. Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde auf ihn nach Hinweisen eines US-Geheimdienstes aufmerksam. Außerdem gab ein aus Deutschland stammender und ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereister Islamist dem Bundeskriminalamt im November 2010 Hinweise auf die Existenz der Düsseldorfer Zelle.
Neben El-K. müssen sich in dem Verfahren der 32-jährige Deutsch-Marokkaner Jamil S., der 21 Jahre alte Deutsch-Iraner Amid C. und der 28-jährige Deutsche Halil S. verantworten. Ihnen droht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. El-K., Jamil S. und C. wurden am 29. April 2011 in Düsseldorf und Bochum festgenommen, die Festnahme von Halil S. erfolgte am 8. Dezember 2011 in Bochum. Für das Verfahren beraumte der Staatsschutzsenat zunächst 30 Verhandlungstage bis Ende November an.