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Ampel einigt sich Austausch von Öl- und Gasheizungen: Was man jetzt dazu wissen sollte

Christian Lindner (FDP) und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) schütteln sich die Hände
Christian Lindner (FDP) und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) schütteln sich die Hände. Die Ampel-Parteien haben sich im Streit um Vorgaben für neue Heizungen geeinigt. 
© Kay Nietfeld / DPA
Hausbesitzer können erst einmal aufatmen, was ihre Heizung angeht. Ihre schlimmsten Befürchtungen treten nicht ein. Sie müssen ihre Öl- und Gaskessel nicht sofort rauswerfen. Trotzdem ist deren Ende absehbar. Das soll nun gelten.

Inhaltsverzeichnis

Mit dem Kompromiss der Ampel-Koalition zum lange Zeit umstrittenen Gebäudeenergiegesetz kommt das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Es wird allerdings ein Ende auf Raten sein, weil es Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben soll. Und ein wenig wird es auch einfach der Markt regeln, so die Kalkulation der Bundesregierung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Tausch von Heizungen

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen sollen nach den bisherigen Plänen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Kabinettsentwurf soll nun rasch verabschiedet und im Bundestag eingebracht werden.

Was kommt auf Hausbesitzer generell zu?

Hausbesitzer haben eine Sorge weniger: Die ursprünglich einmal vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen. Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.

Was ist, wenn die Heizung danach kaputt geht?

Im Havariefall, wenn also eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann, sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer nicht wochenlang im Kalten sitzen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen, was in der Regel viel schneller geht. Allerdings muss diese Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür gibt es eine Frist von drei Jahren. Möglich wäre zum Beispiel, die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen. Diese wäre dann die Primärheizung, Gas würde nur noch ergänzend genutzt.

Gibt es Ausnahmen von der neuen Regelung? 

Ja. Weitere Sonderregelungen sind unter anderem für über 80-jährige Hausbesitzer vorgesehen. Hier bleibt der Einbau einer Gas- oder Ölheizung grundsätzlich möglich. Geht die alte Heizung kaputt, kann sie ebenfalls weiterhin durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Allerdings muss die Anlage dann nach spätestens drei Jahren konform des 65-Prozent-Ziels umgerüstet werden. Und: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Darüber hinaus soll es umfängliche Härtefallregelungen geben. Etwa wenn es in einem Gebäude technisch und ökonomisch keinen Sinn macht, soll auch hier vom 65-Prozent-Ziel abgewichen werden können. Härtefallregelungen gibt es auch für einkommensschwache Haushalte.

Kann ich auch mit Wasserstoff heizen?

Heizen mit Wasserstoff dürfte für die meisten Hausbesitzer schon wegen der momentan hohen Anschaffungskosten nicht attraktiv sein. So genannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf aber eingebaut werden. Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Fachleute warnen aber, dass H2-Ready-Heizungen für die Verbrennung von reinem Wasserstoff noch kostspielig umgerüstet werden müssten.

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Lohnt sich jetzt noch schnell der Einbau einer neuen Gasheizung?

Wer partout beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, könnte auf die Idee kommen, sich vor dem 1. Januar kommenden Jahres noch schnell einen neuen Brenner einbauen zu lassen. Das ist nach dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes möglich. Aber: Der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas ohnehin definitiv Schluss.

Wie sieht es mit der versprochenen Förderung aus?

Die Ampel verspricht zwar, das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen, um niemanden zu überfordern und um Anreize für ein freiwilliges Umrüsten zu setzen. Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es, es werde eine Art Abwrackprämie für alte Heizungsanlagen geben, die nach dem Alter der auszutauschenden Anlagen gestaffelt ist.

Warum sollen die Heizungen überhaupt ausgetauscht werden?

Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens 2045 der Einsatz fossiler Energieträger für die Gebäudewärme ganz beendet werden. Derzeit wird der Wärmebedarf noch zu mehr als 80 Prozent durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl. Wärmepumpen machen laut Bundeswirtschaftsministerium weniger als drei Prozent aus.

rw DPA

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