Facebook-Post
Merz als „Pinocchio“ und „Lackaffe“ beschimpft – Polizei ermittelt

Merz (CDU) hat in seiner Zeit als Unionsfraktionschef im Bundestag hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Zeit als Unionsfraktionschef im Bundestag hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt
© Jan-Philipp Strobel / DPA
Ende Oktober kam Kanzler Merz nach Heilbronn. Der Besuch wird auf Facebook heftig diskutiert, manche Personen vergreifen sich im Ton. Das hat ein Nachspiel.

Nach einem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn ermittelt die Polizei gegen mehrere Personen wegen möglicher Beleidigungen unter einem Facebook-Post der Polizei. Nach Angaben eines Polizeisprechers geht es um Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lackaffe“, die Nutzer unter einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei zum Besuch von Merz posteten.

Die Ermittlungen des Staatsschutzes dauerten noch an, so der Sprecher. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Merz’ Beleidigung eine Straftat?

Die Beleidigungen hatten ein bundesweites Medienecho ausgelöst. Einer der mutmaßlichen Täter sagte gegenüber der Lokalzeitung „Stimme“, er sei „überrascht und geschockt“ über die breite Aufmerksamkeit. Die Anzeige selbst kritisierte er als „völlig übertrieben“. Aber die Reaktionen darauf zeigten, „wie viele unzufrieden über die Politik sind“. Von den Menschen in den sozialen Netzwerken hätte er keine Kritik, sondern nur Zuspruch erhalten. „Ich habe darunter keinen Post gelesen, der sich gegen mich gerichtet hat. Die meisten scheinen es ähnlich zu sehen wie ich, dass die Anzeige übertrieben ist.“

Die Kommentare hatten die Nutzer unter einem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn gepostet, in dem die Behörde Ende Oktober über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Die Äußerungen seien teils „beleidigender Manier“ gewesen, so der Polizeisprecher. Deswegen habe man als Polizei unter dem Post die Kommentare herausgefiltert, die möglicherweise strafrechtlich relevant sein könnten. Dazu sei die Polizei verpflichtet, so der Sprecher. „Wenn wir den Anfangsverdacht einer Straftat haben, dann müssen wir das weiter verfolgen.“

Merz war schon in der Vergangenheit beleidigt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war im Sommer 2025 bereits öffentlich als „Pinocchio“ bezeichnet worden – und das von der Grünen-Vorsitzenden Franziska Brantner. Damals ging es um den geplanten Verzicht auf eine Stromsteuersenkung für alle. „Das wäre ein klarer Wortbruch“, sagte Brantner damals nach einer Vorstandssitzung der Grünen in Berlin. Die Stromsteuersenkung sei angekündigt gewesen, und sie müsse kommen. „Wenn Herr Merz hier nicht zum Pinocchio-Kanzler werden möchte, dann muss dieses Stromsteuerpaket zurück in die Werkshalle.“

Auch andere Beschimpfungen gegen Merz hat es gegeben: Der Bundeskanzler hat in seiner Zeit als Unionsfraktionschef im Bundestag einem Bericht der „Welt am Sonntag“ vom Dezember 2025 zufolge hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt. In zwei Fällen kam es danach zu Hausdurchsuchungen bei den mutmaßlichen Verfassern, wie die Zeitung unter Verweis auf Dokumente wie Anwaltsschreiben und Ermittlungsakten berichtete.

Demnach ging es um Beleidigungen in sozialen Medien wie „Arschloch“, „drecks Suffkopf“ und „kleiner Nazi“. Wegen der beiden letztgenannten Formulierungen folgten laut „Welt am Sonntag“ Hausdurchsuchungen, im Fall von „drecks Suffkopf“ erklärte ein Gericht diese aber für rechtswidrig.

Das Abgeordnetenbüro von Merz habe die Vorgänge „weitgehend“ bestätigt, hieß es in dem Zeitungsbericht weiter. Nach dessen Angaben habe der heutige Bundeskanzler Schadenersatz und Geldstrafen „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet“. Dort liegt der Wahlkreis von Merz.

Vor etwa einem Jahr hatte eine Hausdurchsuchung nach einer Strafanzeige des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) für öffentliche Debatten über Verhältnismäßigkeit gesorgt. Es ging um eine Beleidigung mit dem Wort „Schwachkopf“. Der Verfasser wurde später zu einer Geldstrafe verurteilt, allerdings nicht wegen der Beleidigung, sondern wegen eines anderen Posts mit NS-Bezug. Der Vorfall wurde insbesondere in rechten Kreisen aufgegriffen und zog den Vorwurf angeblicher Staatszensur nach sich.

DPA · AFP
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