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Umstrittenes Gesetz Karlsruhe entscheidet über Mietendeckel – Berliner haben Angst vor Nachzahlungen

Hinter den Türmen der Marienkirche und des Roten Rathauses sind zahlreiche Wohnblocks zu sehen
Die Marienkirche und das Rote Rathaus. Die Berliner sind gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel in ihrer Stadt.
© Jens Kalaene / DPA
Der Berliner Mietendeckel soll die Bürger vor hohen Wohnkosten schützen, doch das Gesetz ist umstritten und wurde zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Viele Mieter in Berlin fürchten die Entscheidung aus Karlsruhe.

Seit etwa einem Jahr begrenzt der Berliner Mietendeckel den zuvor massiven Anstieg der Mieten in der Bundeshauptstadt. Er gilt einerseits als Prestigeprojekt der dortigen Regierung im Kampf um bezahlbaren Wohnraum, ist aber andererseits politisch und auch rechtlich höchst umstritten.

Mit Spannung wird deshalb erwartet, wie das Bundesverfassungsgericht diese Berliner Sonderregel sieht. Die Karlsruher Richter werden am Donnerstag eine Entscheidung dazu veröffentlichen, wie am Mittwoch kurzfristig auf der Internetseite des Gerichts verkündet wurde.

Eine Verhandlung hatte es nicht gegeben. Entscheidungen in Verfahren ohne Verhandlung werden nicht als Urteile verkündet, sondern üblicherweise um 9.30 Uhr in schriftlicher Fassung veröffentlicht. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Berliner Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. Gegner – darunter das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium – argumentieren, Berlin überschreite seine juristischen Grenzen und verstoße gegen das Grundgesetz. Auch führen die Kritiker ökonomische Argumente ins Feld: Der Mietendeckel gefährde die Altersvorsorge von Kleinvermietern, außerdem würden Vermieter ihre Objekte nicht mehr ordentlich sanieren, weil ihnen das Geld fehle, wenn sie die Mieten nicht nach den Regeln des freien Marktes erhöhen dürfen.

Der Berliner Mietendeckel gilt seit 2020 – und ist seitdem umstritten

Der Mietendeckel ist in Berlin seit etwas mehr als einem Jahr Realität: Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.

Wird eine Wohnung wiedervermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Zum 23. November 2020 zündete die zweite Stufe: Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind nun gesetzlich verboten.

Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.

Im Mai 2020 hatten FDP und CDU/CSU im Bundestag in Karlsruhe einen Normenkontrollantrag eingereicht. Die insgesamt 284 Abgeordneten argumentieren, das Land Berlin habe seine Befugnisse überschritten. Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers.

Über diesen Antrag haben die Verfassungsrichter nun entschieden, genauso wie über zwei Vorlagen des Berliner Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Oktober ein eigenes Verfahren ausgesetzt, um auf die Karlsruher Entscheidung zu warten. Dort klagen die Abgeordnetenhausfraktionen von CDU und FDP.

Mieter wurden aufgefordert, die eingesparte Miete zur Seite zu legen

Sollte Karlsruhe den Mietendeckel kippen, sei dies ein Problem für die Berliner Mieter, die ja seit geraumer Zeit weniger Miete zahlen müssen, merkt der "Tagesspiegel" an: Denn die Vermieter könnten Nachzahlungen fordern. Und dieses Geld fehlt vermutlich vielen Menschen. "Selbst Vertreter der rot-rot-grünen Koalition hatten Mieter stets aufgefordert, die bislang eingesparte Miete für den Fall zurückzulegen, dass der Mietendeckel fällt", so die Zeitung.

Für eine ganze Reihe von Menschen könnten durch die Karlsruher Entscheidung also ungebetene Kosten entstehen. Vor allem die Bewohner Berlins werden daher an diesem Donnerstag gespannt darauf warten, wie das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel  bewertet.

Quelle: "Der Tagesspiegel"

anb DPA AFP

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