Mehr als ein Jahr lang dauerte die Verhandlung, nun ist in dem spektakulären Fall das Urteil gefallen: Der Serienausbrecher Christian Bogner ist wegen Mordes an einem Gärtner zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Lübeck eine anschließende Sicherheitsverwahrung gegen den 50-jährigen Berufskriminellen.
Bogner war angeklagt, nach seiner spektakulären Flucht aus dem Gefängnis Lübeck-Lauerhof im Oktober 2004 den Gärtner Engelbert Danielsen umgebracht zu haben, um dessen Identität anzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Richter erkannten jedoch nicht auf besondere Schwere der Schuld, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Damit wäre eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen gewesen.
Chronologie
26. Oktober 2004: Der Schwerverbrecher Christian Bogner entkommt aus dem Gefängnis Lübeck-Lauerhof. Am gleichen Tag soll der heute 50- Jährige den ihm ähnlich sehenden Gärtner Engelbert Danielsen getötet haben, um dessen Identität anzunehmen.
30. Oktober 2004: Bogner wird in Lübeck gefasst, bei ihm findet die Polizei die Ausweispapiere des vermissten Danielsen.
17. November 2004: Die in die Kritik geratene schleswig- holsteinische Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) gesteht Fehler im Fall Bogner ein.
01. Dezember 2004: Bogner gesteht den Mord an Danielsen. In der Lüneburger Heide wird die Leiche des Opfers gefunden.
12. August 2005: Der Prozess beginnt. Bogner behauptet, dass Danielsen Sex von ihm verlangt habe und er ihn daraufhin in einer Kurzschlussreaktion getötet habe.
16. August 2006 Bogners Bruder gibt zu, beim Ausbruch geholfen zu haben. Eine Beteiligung am Mord streitet er ab.
25. August Die Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haft und die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung für Bogner.
5. September Das Landgericht Lübeck verurteilt beide Brüder
Mord nach Ausbruch
Der Bruder von Bogner wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte Bogner bei der Flucht geholfen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Maschinenschlosser Bogner vorgeworfen, noch am Tag seines spektakulären Gefängnisausbruchs am 26. Oktober 2004 den Gärtner getötet zu haben. Er habe sich mit Hilfe seines Bruders gezielt über das Opfer informiert und Engelbert Danielsen ausgewählt, weil dieser ein Einzelgänger gewesen sei und ihm ähnlich gesehen habe, sagten die Ermittler.
Bogner hatte dagegen im Prozess erklärt, er habe Engelbert Danielsen in seiner Zeit im offenen Vollzug kennen gelernt. Nachdem Danielsen ihn massiv sexuell bedrängt habe, sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, die mit dem Tod von Gärtners geendet habe. Die Staatsanwaltschaft hat diese Aussage als unglaubwürdig bezeichnet.
Bogner war mit Hilfe eines Gabelstaplers und einer selbst gebauten Leiter über eine Mauer geflohen. Vier Tage später wurde er wieder festgenommen. Die Flucht hatte zu einer Untersuchung und scharfen Angriffen der CDU-Opposition auf die damalige rot-grüne Landesregierung geführt. Bogner hatte sich im Prozess als moralisch verantwortlich für den Tod von Engelbert D. bezeichnet, einen Mord aber energisch bestritten. Der Angeklagte hatte außerdem behauptete, er sei psychisch krank. Eine Gutachterin kam aber zur entgegengesetzten Auffassung.
Schon 25 Jahre im Gefängnis
Bogner saß unter anderem wegen Betrugs, schweren Raubes und Geiselnahme schon 25 Jahre im Gefängnis. Ihm war neben sieben Ausbrüchen aus Gefängnissen und Haftkliniken auch schon die Flucht aus einem Gerichtssaal gelungen. Neben Bogner war sein Bruder wegen Beihilfe zum Mord und Gefangenenbefreiung angeklagt. Er hatte Kabelbinder besorgt, die Bogner als Handfesseln für sein Opfer benutzt haben soll.