informationsgesetz verstoße gegen die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
Der Bundespräsident stoppte am Freitag das Schutzgesetz der Verbraucher vor Lebensmittelskandalen. Zuvor hatte er bereits das Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung nicht unterzeichnet. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sollte auch baldigen Schutz vor weiteren illegalen Gammelfleischverkäufen bieten. Köhler begründet seinen Beschluss mit der Föderalismusreform, die es nicht erlaube, dass der Bund den Kommunen bestimmte Aufgaben - hier generelle behördliche Informationspflichten - übertrage.
Nach Expertenangaben ist wegen der Fristen der Gesetzgebung erst nach dem Frühjahr 2007 mit einem fertigen neuen Gesetz zu rechnen. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) will jetzt dennoch schnell einen neuen Vorstoß unternehmen, der die Verfassungseinwände des Präsidenten berücksichtigt. Die Prüfungen im Kanzleramt und in den Ressorts der Bundesregierung habe keine Bedenken ergeben, sagte Seehofers Sprecherin, Ulrike Hinrichs. "Für uns gibt es aber keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes." Das Gesetz war am 29. Juni vom Bundestag und am 22. September vom Bundesrat verabschiedet worden. Zentrale Punkte sind Auskunfts-Rechte der Bürger bei den Behörden und die Möglichkeit, Produkte und Namen der Täter künftig nennen zu dürfen.
Scharfe Kritik an der Bundesregierung
Scharfe Kritik an der Bundesregierung kam aus der Opposition, die von erheblichen handwerklichen Fehlern sprach. Grünen- Verbraucherschutzexpertin Ulrike Höfken forderte: "Seehofer muss das Gesetz jetzt schnell nachbessern und dabei eine Runderneuerung betreiben, damit die Verbraucher endlich zu ihrem Recht kommen." Schon zuvor hatten die Grünen beklagt, dass das Gesetz nicht ausreichen würde, um Fälle wie den immer noch rumorenden Gammelfleischskandal abzuwehren und der "schwarzen Schafe" in Handel und Industrie habhaft zu werden.
Einen Weg zur Neuauflage des geänderten Gesetzes wies Köhler in seinem Beschluss jetzt selbst: "Nach Auffassung des Bundespräsidenten kann den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden." Die im Gesetz geplante Übertragung von Informations-Aufgaben vom Bund auf die örtlichen Behörden widerspreche dem seit dem 1. September 2006 gemäß Föderalismusreform geltenden Verbot des Art. 84 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Bedenken aus den Ländern
Die Entscheidung schließe an die verfassungsrechtlichen Bedenken an, die im Bundesrat bereits von Berlin, Sachsen-Anhalt, und Schleswig-Holstein geäußert worden seien, hieß es. Das Verbraucherinformationsgesetz gebe in der jetzigen Form jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Information über verbraucherrelevante Daten, die bei Gemeinden und Gemeindeverbänden vorhanden sind. Das Privatisierungs-Gesetz zur Flugsicherung hatte der Bundespräsident zurückgewiesen, weil er diese Kernaufgabe der Überwachung als eine rein hoheitliche Aufgabe ansieht.
Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, erklärte: "Es gilt nun vor dem Hintergrund dieser Entscheidung, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Weg zu finden, wie die vereinbarten Inhalte des VIG auf einer neuen Rechtsgrundlage dennoch wirksam werden können." Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, lobte die Entscheidung Köhlers: "Nie war das Wächteramt des Bundespräsidenten so wichtig wie bei dieser Bundesregierung, die der Arroganz der Macht einen höheren Stellenwert einräumt als dem Grundgesetz." Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte: "Nichtraucherschutz, Verbraucherinformationsgesetz, diese Regierung versemmelt alles, was dem Schutz der Menschen in diesem Lande dient. (...) Dahinter steckt eine Geringschätzung der Rechte der Bürger im Vergleich zu den Profitinteressen der Lobbys" sowie eine mangelnde Achtung vor der Verfassung.