Die Erbschaftsteuerreform kann nach jahrelangem Streit in der großen Koalition zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz, der Bundestag hatte bereits Ende November zugestimmt. Es sieht unter anderem vor, dass Ehepartner selbst genutztes Wohneigentum steuerfrei erben können, wenn sie darin wohnen bleiben. Auch Kinder werden geschont, wenn die Familien-Immobilie nicht zu groß ist.
Erben von Familienunternehmen müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie die Firma zehn Jahre lang mit derselben Beschäftigtenzahl fortführen. Wird das Unternehmen sieben Jahre lang erhalten und die Lohnsumme nur wenig unterschritten, müssen sie 15 Prozent der Steuerschuld begleichen. Für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten gilt die Lohnsummenklausel nicht.
Die Novelle war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die Abschläge bei der Bewertung von Immobilien- und Familienvermögen verworfen hatte und eine Frist zur Änderung bis 2009 gesetzt hatte. Künftig müsse alle Vermögensarten nach ihrem Verkehrswert taxiert werden. Damit insbesondere nahe Verwandte deshalb nicht mehr Steuer zahlen müssen, werden ihre Freibeträge angehoben.
Zuvor hatte der Bundesrat bereits den Weg freigemacht für den steuerpolitischen Kern des Konjunkturpaketes der Großen Koalition. Die Länderkammer votierte am Freitag für das Maßnahmenbündel, das der Bundestag am Vortag verabschiedet hatte. Damit kann es nun Gesetz werden und zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Für eine von einigen Bundesländer verlange Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Nachverhandlung der Finanzierung des Konjunkturpaketes fand sich keine Mehrheit. Es beschert Bund, Ländern und Gemeinden in den kommenden beiden Jahren Steuerausfälle von insgesamt rund acht Milliarden Euro.
Der Bundestag hatte das milliardenschwere Maßnahmenpaket am Donnerstag verabschiedet. Wegen Kritik an seiner Finanzierung hatten einige Länder dafür plädiert, es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nachverhandeln zu lassen.