Wahl Bundestagswahl: Das ist in der Wahlkabine ab sofort verboten

Ein Mann und eine Frau sitzen in einer Wahlkabine
Bei der Bundestagswahl sind ab sofort Fotos in der Wahlkabine tabu (Symbolbild)
© Julian Stratenschulte/DPA
Zur Bundestagswahl in rund einem halben Jahr gilt die neue Bundeswahlordnung. Sie enthält ein neues Verbot.

Wahlen sind frei, gleich und geheim - so steht es im Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Die kommende Bundestagswahl im September wird noch etwas geheimer sein als üblich. Der Grund: Die neue Bundeswahlordnung ist jetzt in Kraft getreten und die enthält ein neues Verbot. In Paragraph 56 heißt es unmissverständlich: "In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden." Wenn im Wahllokal festgestellt wird, dass ein Wähler gegen den neuen Passus verstößt, muss er zurückgewiesen werden. Das heißt, er kann seine Stimme nicht mehr abgeben. Wie allerdings das Verbot kontrolliert werden soll, ist unklar. In der gleichen Wahlordnung steht nämlich auch, dass sich immer nur eine Person zur Zeit in der Wahlkabine aufhalten darf.

Bundestagswahl ohne Kabinen-Selfies

Hintergrund für den Erlass von Bundesinnenminister de Maizière ist unter anderem, dass niemand gezwungen werden darf zu verraten, wo er sein Kreuzchen gemacht hat. Wer unter Druck gesetzt wird, kann ja immer noch lügen - mit einem Foto des Wahlzettels wird das schon schwieriger. Das Bilder-Verbot dient also dem Schutz der Privatsphäre des Wählers. Außerdem sollen Wähler nicht dadurch beeinflusst werden, dass sie die Stimmabgabe anderer kennen.

Die neue Regelung gilt nicht für Briefwähler und nur für die Bundestagswahl. Die Bundesländer haben jeweils eigene Wahlordnungen.

Bei der Wahl von US-Präsident Donald Trump hatte unter anderem Popstar Justin Timberlake Ärger bekommen: Der 36-Jährige hatte in der Wahlkabine fotografiert und wusste nach eigenen Angaben nicht, dass dies in seinem Heimatstaat Tennessee verboten sind.

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