CIA-Affäre Regierung log zu CIA-Flügen

Die Bundesregierung hat offensichtlich versucht, den Bundestag mit Falschaussagen zum Thema CIA-Flüge in die Irre zu führen. Sie gab vor, die Flüge seien nicht genehmigungspflichtig gewesen.

Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt behauptete jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei im Bundestag, lediglich militärische Flugzeuge bräuchten vor dem Betreten des deutschen Luftraums eine Genehmigung. "Sonstige Staatsflüge oder zivile Flugzeuge fremder Nationen bedürfen einer solchen Genehmigung nicht", schrieb Scharioth in seiner Antwort.

Das war nach Recherchen von stern.de offenkundig eine Falschaussage. Laut Artikel 3 der völkerrechtlich verbindlichen "Chicago Convention" sind sogenannte "Staatsflüge" sehr wohl genehmigungspflichtig. Weil es sich bei den sogenannten CIA-Flügen offenbar zumeist um Flüge privater Fluggesellschaften handelt, deren Maschinen von der CIA gechartert wurden, könnten die Flüge nach Aussage von Experten auch als gewerbliche Flüge gelten. Gewerbliche Flüge im sogenannten "Gelegenheitsverkehr" sind aber ebenfalls genehmigungspflichtig. Die deutschen Behörden müssen die CIA-Flüge folglich im Einzelnen genehmigt haben.

Flüge müssen beantragt werden

"Wenn Personen oder Sachen gegen Entgelt transportiert werden ist das gewerblicher Luftverkehr und man braucht eine Einflugerlaubnis", sagte Cornelia Eichhorn vom Luftfahrtbundesamt zu stern.de.

Zumindest die Fluggesellschaften, die im Auftrag der CIA flogen, hätten den Einflug laut deutschem Recht jeweils acht Tage vorher ordnungsgemäß beantragen und dabei auch den Namen des Piloten und den "Zweck" des Fluges angeben müssen. So schreiben es die Vorschriften des Luftfahrtbundesamtes ausdrücklich vor.

Mit dem Widerspruch zwischen Scharioths Aussagen und der Rechtslage konfrontiert, verwies das Auswärtige Amt auf das Bundesverkehrsministerium. Das Verkehrsministerium räumte nach mehrfacher Nachfrage ein, dass für den "gewerblichen Gelegenheitsverkehr" von US-Flugzeugen in bundesdeutschem Luftraum in der Tat eine "Genehmigungspflicht" gelte.

Obwohl das Scharioths Angaben offensichtlich widerspricht, beharrte Ministeriumssprecherin Alexandra Brothan darauf, dass die Bundesregierung die parlamentarische Anfrage "richtig beantwortet" habe.

Was Staatsflüge angehe, werde laut "Chicago Convention" zwar "jedem Staat das Recht eingeräumt, eine Einfluggenehmigung zu verlagen". Brothan weiter: "Eine Verpflichtung ist dies nicht. Insofern wurde die Frage seitens der Bundesregierung richtig beantwortet."