Daueraufenthaltsrecht nur noch bedingt gültig Deutschland darf kriminelle EU-Bürger ausweisen

Auch mit Daueraufenthaltsgenehmigung darf ein EU-Bürger ausgewiesen werden, wenn eine "anhaltende Gefahr für die Gesellschaft" von ihm ausgeht. Das entschied ein Gericht in Luxemburg bei einem aktuellen Fall.

Die Bundesrepublik darf schwer kriminelle EU-Bürger ausweisen. Dies gilt selbst dann, wenn die Betroffenen zuvor mehr als zehn Jahre in Deutschland gelebt und damit ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Eine solche Ausweisung setzt demnach aber voraus, dass das Verhalten des Betroffenen "eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellt" und die Taten besonders schwer wiegen.

Dieses Urteil wurde in einem aktuellen Fall gefällt, in dem Kölner Behörden einen italienischen Staatsbürger ausweisen wollen, der wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung der acht Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Die Behörden begründeten den Ausweisungsbescheid mit der Schwere der begangenen Taten und dem Rückfallrisiko.

Der seit 1987 in Deutschland lebende und zumeist arbeitslose Italiener verwies seinerseits auf EU-Recht, wonach EU-Bürger, die in einem andern Staat der Union zehn Jahre gelebt haben, ein Daueraufenthaltsrecht genießen und "nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit" ausgewiesen werden dürfen.

Laut Urteil muss nun das Landgericht Köln prüfen, ob bei dem Betroffenen eine Rückfallgefahr besteht. In diesem Fall könnten die Behörden den Mann dann abschieben. Es müssen aber zusätzlich eine Reihe weiterer Kriterien geprüft werden: Dazu zählen das Alter, die wirtschaftliche Lage sowie die soziale und kulturelle Integration des Betroffenen in seinem Aufenthaltsstaat.

AFP
vg/AFP

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