Der bundesweite Lockdown ist beschlossene Sache: Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar werden in Deutschland wieder strengere Maßnahmen gelten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Zuletzt waren die Neuinfektionszahlen nach einer Phase der Stagnation wieder deutlich angestiegen. "Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge", heißt es in dem Beschlusspapier, das am Sonntag von Bund und Ländern veröffentlicht wurde. Weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten seien deshalb "erforderlich".
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In dem Dokument werden die ab Mittwoch bis zum 10. Januar geltenden Maßnahmen detailliert aufgelistet. Besonderes Augenmerk liegt auf den Weihnachtstagen, Silvester und Neujahr. Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen hier noch einmal nachgeschärft. Lockerungen, wonach sich bis zu zehn Erwachsene aus verschiedenen Haushalten über Weihnachten oder Silvester treffen können, sind passé. Einzelne Bundesländer wie Bayern und Berlin hatten ohnehin angekündigt, strengere Maßnahmen an den Feiertagen umsetzen zu wollen.
Generell gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung, wonach private Treffen auf maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten zu beschränken sind. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Leichte Lockerungen von dieser Regel sollen an Weihnachten gelten.
Was ist Weihnachten erlaubt?
Ein Weihnachtsfest im Kreise der Liebsten wird dieses Jahr möglich sein, wenn auch auf den engsten Familienkreis beschränkt. Vom 24. bis 26. Dezember sollen die Länder die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen leicht lockern können. Treffen mit vier weiteren über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre können dann möglich sein. Treffen können sich Menschen aus dem "engsten Familienkreis", heißt es in dem Beschlusspapier. Konkret sind damit Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige gemeint – "auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet".
Bund und Länder appellieren an die Bevölkerung, vor den Festtagen eine sogenannte "Schutzwoche" einzuhalten. Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen seien "auf ein absolutes Minimum zu reduzieren".
Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Gläubige müssen allerdings einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und auch am Platz eine Maske tragen. "Der Gemeindegesang ist untersagt." Werden besonders hohe Besucherzahlen erwartet, sollen sich die Gottesdienstbesucher vorab anmelden können.
Wie sieht es mit Silvester aus?
An Silvester und Neujahr wird es keine Ausnahme von den geltenden Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten) geben. Zusätzlich greift ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Größere Zusammenkünfte – etwa das Anstoßen um null Uhr mit den Nachbarn – sind damit nicht möglich. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist für die Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar ebenfalls untersagt.

Auch in puncto Feuerwerk haben Bund und Länder nachgeschärft. An publikumsträchtigen Plätzen können Kommunen ein Feuerwerksverbot festlegen. "Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems", schreiben Bund und Länder.
Was ist sonst noch zu beachten?
Innerdeutsche Reisen oder Reisen ins Ausland sind zwar nicht verboten. Bund und Länder appellieren allerdings an die Bevölkerung, "von nicht zwingend notwendigen Reisen" abzusehen. Reisen Personen aus ausländischen Risikogebieten ein, greift eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Ein vorzeitiges Ende der Quarantäne ist nur durch einen negativen Coronatest nach Ablauf von fünf Tagen nach Einreise möglich.