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Prozess wegen Jugendpornografie Edathy darf auf eine Einstellung hoffen

Erst einmal schienen die Fronten verhärtet, doch nun werden Ankläger und Verteidiger wohl miteinander sprechen – und klären, wie das Verfahren eingestellt werden kann. Das überrascht.
Von Wigbert Löer, Verden an der Aller

Der erste Tag, er könnte fast schon der letzte sein in dem Prozess am Landgericht Verden an der Aller. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy erschien heute morgen, ebenso aus Hannover der Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Edathy vor, Anfang November 2013 kinderpornografische Video- und Bilddateien heruntergeladen zu haben und Mitte Februar 2014 "ein Bildmagazin und eine CD besessen zu haben, deren Inhalt die Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch einstuft".

Doch seit vergangenem Freitag ist bekannt, dass gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig selbst ermittelt wird. Er soll, so formulierte es gleich zu Beginn der Verhandlung Edathys Anwalt Christian Noll, "den Abschlussbericht des LKA an Medienvertreter herausgegeben haben". Auf diesem Abschlussbericht basiert die Anklage gegen Edathy. Niedersachsens Justizministerin höchstpersönlich hatte die Ermittlungen gegen den Generalermittler Lüttig am Freitagmorgen öffentlich gemacht.

Ermittlungen gegen Staatsanwalt

Lüttig ist formal auch für das Verfahren gegen Sebastian Edathy zuständig. Und er ist bislang wegen der Ermittlungen gegen ihn nicht suspendiert worden. Trifft der Verdacht zu, dem die Staatsanwaltschaft Göttingen nachgeht, hätte Lüttig eine Straftat begangen. Und entsprechend fragte heute Edathys Verteidiger Noll: "Was ist das eigentlich für ein Verfahren, in dem ein Angeklagter nicht weiß, ob gerade derjenige, der eine Einleitung des Verfahrens angeordnet hat und über eine Anklageerhebung und eine Einstellung des Verfahrens mitentscheidet, eine Straftat gegen ihn begangen hat?"

Oberstaatsanwalt Thomas Klinge maß dem Verfahren gegen Lüttig – und gegen weitere Personen, die Ermittlungserkenntnisse an Journalisten weitergegeben haben sollen – mit Blick auf die Verhandlung in Verden keine größere Bedeutung bei. Er verwies in seiner Entgegnung schlicht auf "eine relativ kompakte Beweisaufnahme" und "kompakte Vorwürfe".

Klinge wollte das Verfahren nicht sofort einstellen. Auch der Vorsitzende Richter war dazu nicht bereit. Edathys Anwalt regte deshalb an, sich in einem Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft darüber zu verständigen, unter welchen Voraussetzungen diese zu einer Einstellung des Verfahrens bereit sei. Dem Gericht ist seit langem bekannt, dass Sebastian Edathy zur Zahlung einer Geldbuße "im mittleren vierstelligen Bereich" bereit ist, sofern das Verfahren damit eingestellt würde.

Sinneswandel beim Ankläger

Im Januar 2015 hatte Staatsanwalt Klinge gegenüber dem Richter geäußert, die Staatsanwaltschaft lasse sich darauf nicht ein. Im Gericht wurde heute jedoch ein gewisser Sinneswandel deutlich. Was den Oberstaatsanwalt dazu veranlasst hat, blieb unklar, aber: Klinge kann sich eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße anders als im Januar jetzt doch vorstellen. Er fordert dafür aber eine glaubhaft geständige Einlassung von Seiten Sebastian Edathys: Der Angeklagte soll zugeben, dass er die Straftaten begangen hat.

Mit diesem Stand wurde die Verhandlung bis zum nächsten Termin am kommenden Montag unterbrochen. Edathys Verteidiger wird sich in den nächsten Tagen wohl bei Staatsanwalt Klinge melden. Es wird zu einem Gespräch zwischen Anklage und Verteidigung kommen, das so bisher noch nicht geführt wurde. Und es wird darum gehen, wie genau sich Edathy äußern muss, damit der Staatsanwalt einer Einstellung des Verfahrens zustimmt. Der Vorsitzende Richter ist weiterhin dazu bereit, das Strafverfahren auf diese Art einzustellen.

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