Der SPD-Mitgliederentscheid über eine große Koalition mit der Union verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter wiesen einen Eilantrag gegen die Abstimmung ab. Eine Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil es sich bei dem Mitgliedervotum nicht um einen staatlichen Akt handele. (AZ 2 BvQ 55/13)
Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sieht die zweite Kammer des Zweiten Senats durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt. Mit dem Mitgliederentscheid seien für die Parlamentarier keine Verpflichtungen verbunden, die über die bestehende Fraktionsdisziplin hinausgingen.
Bestätigung für Gabriel
Für den Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel dürfte diese Entscheidung eine gewisse Genugtuung mit sich bringen: Vergangene Woche hatte er sich im ZDF "heute journal" von Moderatorin Marietta Slomka vorwerfen lassen müssen, der Mitgliederentscheid sei nicht demokratisch. Der Disput hatte im Anschluss für öffentliche Diskussionen gesorgt.
Noch eine Nachricht dürfte die Parteispitze freuen: Am SPD-Mitgliedervotum über den Koalitionsvertrag mit der Union haben sich schon vor Ablauf der Frist ausreichend viele Parteimitglieder beteiligt. Bis Freitagmittag gingen knapp 200.000 Wahlunterlagen bei der SPD ein, das hat Generalsekretärin via Facebook bekanntgegeben. Das für die Gültigkeit des Votums benötigte Quorum von 20 Prozent der rund 475.000 SPD-Mitglieder war damit bereits klar übertroffen.