Entscheidung zum Nachtflugverbot Richter setzen Zeichen gegen politische Willkür

Ein Kommentar von Anette Berger
Auch künftig herrscht am Frankfurter Flughafen nächtliche Ruhe. Mit ihrer Entscheidung unterstützen die Leipziger Richter nicht nur Lärmgegner. Sie setzen auch ein Zeichen gegen politische Willkür.

Zugegeben, aus Sicht etwa der Lufthansa ist die höchstrichterliche Entscheidung zugunsten der Nachtruhe auf Deutschlands wichtigstem Drehkreuz schlecht. Denn das Unternehmen ist auf Nachtflüge angewiesen und verliert wegen der Einschränkung künftig vermutlich dauerhaft Umsätze.

Denn manche Ware muss einfach zu einer bestimmten Zeit auf die Reise geschickt werden oder ankommen. Auch gibt es jenseits der deutschen Grenze Flughäfen, die durchmachen und Geschäfte aus Frankfurt an sich ziehen könnten.

Berechtigtes Urteil trotz wirtschaftlicher Risiken

Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig völlig Recht, wenn es jetzt das vorläufig in Frankfurt geltende Nachtflugverbot bestätigt und es damit zementiert. Und das liegt vor allem an der Vorgeschichte, der Diskussion rund um den Flughafenausbau und die neue Landebahn. Damals stand zur Debatte, inwieweit man den Anwohnern entgegenkommen muss, wenn man ihnen eine neue Startbahn und damit mehr Lärm zumutet.

Das Leipziger Gericht schaute sich diese Vorgeschichte an und stellte sich die Frage, ob das Land Hessen - oder die Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) - 2007 richtig handelte, als es in dem Beschluss für die neue Flugzeugpiste eigenmächtig die strittigen 17 Nachtflüge gestattete.

Die Politik brach ihr Versprechen

Bis dato hatten das Land, der Flughafenbetreiber Fraport, die Airlines und Anwohner einen ganz passablen Kompromiss erreicht: Die neue Piste, mit der der Flughafen erweitert wurde, durfte gebaut werden. Aber im Gegenzug sollte nachts zwischen 23 Uhr und 5 Uhr absolute Ruhe am Himmel herrschen.

Der Flughafenbetreiber Fraport hatte in seinem Bauantrag beim hessischen Wirtschaftsministerium seinerzeit auch keine Nachtflüge verlangt - die 17 Flugbewegungen schrieb erst die Behörde in den Planfeststellungsbeschluss. Viele waren damals von dieser Wende überrascht. Mit ihr wurde ein politisches Versprechen gebrochen. Kein Wunder, dass die Anwohner aufbegehrten.

Mit seiner Entscheidung bestraft das Leipziger Gericht auch die Politik. Denn die brach damals ihr Versprechen an die Anwohner. So etwas aber sollte man niemandem durchgehen lassen.

FTD