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  • Deutschland
  • Erster Auschwitz-Prozess demaskierte biedere Bürger als Sadisten

Dezember 1963 Der erste Auschwitz-Prozess demaskierte biedere Bürger als Sadisten

  • von Annette Berger
  • 20. Dezember 2023
  • 14:39 Uhr
Ein Schwarz-Weiß-Foto aus dem Auschwitz-Prozess
Blick auf einige der Angeklagten und ihre Verteidiger: Der erste Auschwitz-Prozess, der am 20. Dezember 1963 in Frankfurt begann, gilt als ein Anstoß für die Aufarbeitung der deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg.
©  United Archives / Imago Images
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Ein Schwarz-Weiß-Foto aus dem Auschwitz-Prozess
Fritz Bauer, der Staatsanwalt bei den Auschwitz-Prozessen
Blick auf den Auschwitz-Prozess
Oswald Kaduk im Auschwitz-Prozess
Der Angeklagte Wilhelm Boger im Auschwitz-Prozess
Blick in den Auschwitz-Prozess
Der erste Auschwitz-Prozess gilt als Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte. Akribisch wurden den Angeklagten kaum vorstellbare Grausamkeiten nachgewiesen. Vor genau 60 Jahren begann das Verfahren.

Heute wirken die Schwarz-Weiß-Fotos geradezu harmlos: Was sich aber tatsächlich im ersten Prozess um die Auschwitz-Verbrechen und in den dann folgenden Verfahren ereignete, ist auch heute noch schwer zu ertragen. Gut 18 Jahre nach Kriegsende mussten sich in Frankfurt ab 1963 insgesamt 24 Männer für ihre Verbrechen im NS-Vernichtungslager Auschwitz verantworten. 

Den Beschuldigten war es nach dem Zweiten Weltkrieg eine Zeit lang gelungen, sich hinter einer bürgerlich-biederen Fassade zu tarnen und ein ganz normales Leben zu führen. Doch sie wurden gefasst und vor Gericht gestellt. Der erste Auschwitz-Prozess, der am 20. Dezember 1963 in Frankfurt begann, gilt als ein Anstoß zur Aufarbeitung der deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg und dem Völkermord an Millionen von Juden.

Hunderte Zeugen sagten in den Auschwitz-Prozessen aus

Mehr als 200 Überlebende sagten im Prozess aus. Sie bezeugten etwa, wie ein Beschuldigter eine Gruppe Kinder in eine Gaskammer trieb oder Häftlinge nacheinander eigenhändig erschoss. Andere Beschuldigte trampelten Menschen mit ihren Stiefeln zu Tode oder erfanden Folterinstrumente, mit denen Gefangene qualvoll umgebracht wurden.

Das Interesse in Deutschland und im Ausland an dem Verfahren war sehr groß. Und es war dem Frankfurter Staatsanwalt Fritz Bauer zu verdanken, dass die sadistischen Taten und Morde überhaupt in diesem Maße aufgearbeitet wurden. Bauer, selbst ein in der NS-Zeit verfolgter Jude, ermittelte fünf Jahre. Angeklagt wurden schließlich 24 Männer.

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In Frankfurt fanden bis 1968 insgesamt drei Prozesse um die Verbrechen von Auschwitz statt, es gab weitere im In- und Ausland, bei denen jedoch längst nicht alle Täter verurteilt wurden. 

Zum Abschluss des ersten Prozesses in Frankfurt gab es sogar drei Freisprüche, denn nach damaligem Recht musste den Angeklagten eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Es genügte nicht, nachweislich Teil der Tötungsmaschinerie gewesen zu sein. 

Zunächst sechs Angeklagte wurden im August 1965 wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Bis dato war dies der größte Mordprozess, den die Bundesrepublik je erlebt hatte.

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