Flutkatastrophe Trauer um die Opfer

EU und Bundesinnenminister Otto Schily rufen zu Schweigeminuten auf, weitere Gedenkfeiern sind geplant. Über deren Form und Zeitpunkt gehen die Meinungen aber auseinander.

Die Europäische Union will am Mittwoch um 12 Uhr mit drei Schweigeminuten der Opfer der Flut gedenken. Bundesinnenminister Otto Schily rief die Bundesbürger dazu auf, sich an der Aktion zu beteiligen. In Deutschland wurde die Trauerbeflaggung aus diesem Anlass bis Mittwoch verlängert. Ursprünglich sollten die Flaggen auf öffentlichen Bundesgebäuden nur bis Montagabend auf halbmast wehen.

Zusätzlich erwägt die Bundesregierung eine zentrale Gedenkveranstaltung für die Opfer der Flutkatastrophe in Asien. Ob es einen Staatsakt oder eine nationale Gedenkfeier geben wird, ist aber noch offen. Für konkrete Planungen sei es noch zu früh, da sich zur Zeit alle Bemühungen auf Bergung und Hilfe konzentrieren müssten, sagte Regierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin.

Nach Angaben des Krisenstabes der Bundesregierung liegt die Zahl der deutschen Vermissten in der Unglücksregion nach wie vor "sehr deutlich über 1000". Steg wies darauf hin, dass es auch nach anderen Katastrophen wie dem Terrorschlag von Djerba, dem Zugunglück von Eschede oder den Attentaten vom 11. September zentrale Gedenkveranstaltungen in Deutschland gegeben hatte. Er gehe "sehr davon aus", dass nach einem angemessenen Zeitraum auch für die deutschen Opfer der Flutkatastrophe eine entsprechende Feier ausgerichtet werde.

Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering kündigte eine Gedenkveranstaltung auch im Bundestag an. "Wir trauern gemeinsam mit den Familien der Opfer um die vielen tausend Toten. Diese Anteilnahme und Solidarität werden wir in Deutschland auch in besonderen gemeinsamen Trauerfeiern zum Ausdruck bringen, auch im Deutschen Bundestag", sagte er der "Bild"-Zeitung. CDU-Chefin Angela Merkel sagte dem Blatt, sie empfände es als angemessen, wenn das Land als Ganzes mit einer nationalen Trauerfeier der Opfer gedenken würde. Über Form und Zeitpunkt sollten die Angehörigen entscheiden.

AP
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