Gerichtsentscheid Biblis darf nicht länger laufen

Das Atomkraftwerk Biblis A darf nicht länger am Netz bleiben als im Atomkonsens vorgesehen. Das hat am Mittwoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Damit scheitere der Versuch des Energiekonzerns RWE, Stromkontingente umzuschichten.

Das älteste deutsche Atomkraftwerk in Biblis darf nicht über das bislang genehmigte Maß hinaus Strom produzieren. Die vom Betreiber RWE Power verlangte Übertragung sogenannter Reststrommengen vom stillgelegten Kernkraftwerk im rheinland- pfälzischen Mülheim-Kärlich auf den Block Biblis A hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in Kassel abgelehnt. Sowohl RWE als auch das beklagte Bundesumweltministerium hatten bereits vor dem Prozess angekündigt, in die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen zu wollen.

Der Betreiberkonzern RWE hatte in dem Verfahren seine Auffassung bekräftigt, dass er Reststrommengen des stillgelegten Werkes Mülheim- Kärlich in Rheinland-Pfalz auf das Werk Biblis A in Hessen übertragen dürfe. Es geht um eine Strommenge von 30 Milliarden Kilowatt, die in Biblis A nach Angaben der Kraftwerksleitung in etwa drei Jahren produziert werden könnten.

Gericht kritisiert unklare Gesetzesformulierung

Das Bundesumweltministerium lehnte eine Übertragung unter Verweis auf den Atomkonsens erneut ab. Das Gericht ließ deutliche Kritik an dem unklar formulierten Text bei der Novelle des Atomgesetzes erkennen. "Die Regelung ist so missgestaltet, dass man höchste Anforderungen an die Interpretation stellen muss", sagte der Vorsitzende Richter Volker Igstadt.

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DPA/AP/spi