Gerichtsurteil aus Karlsruhe Staat muss Ex-Sicherungsverwahrte entschädigen

Vier Straftäter verbrachten nach Auffassung des Gerichts mehrere Jahre zu Unrecht im Gefängnis. Jetzt winkt den Männern ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 500 Euro monatlich.

Zu Unrecht in Sicherungsverwahrung untergebrachte Straftäter haben einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 500 Euro monatlich. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. Danach erhalten die vier Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 49.000 bis 73.000 Euro.

Als die heute zwischen 55 und 65 Jahre alten Männer wegen Sexualdelikten zu Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt wurden, galt noch eine Höchstdauer von zehn Jahren Verwahrung. Diese Begrenzung hob der Bundestag 1998 auf - rückwirkend auch für bereits verurteilte und weiterhin gefährliche Täter, um die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen. So wurde auch für die Kläger unbegrenzte Sicherungsverwahrung ermöglicht.

Verstoß gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied jedoch Ende 2009, dass eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte der Betroffenen verstößt. Dem Landgericht zufolge haben die Kläger deshalb Anspruch auf Entschädigung für die Dauer der Zeit, die sie über die die Zehnjahresgrenze hinaus in Sicherungsverwahrung verbrachten mussten.

Mit der Höhe von 500 Euro monatlich entsprach das Landgericht dem Betrag, den der EGMR in vergleichbaren Fällen zuerkannt hatte. Das Urteil hat für zahlreiche weitere Fälle eine Pilotfunktion.

AFP
fle/AFP