Gerichtsurteil Neuneinhalb Jahre für den Axtmörder

Es begann als harmloser Familienstreit, dann ging der 19-jährige Thomas M. in den Schuppen, holte eine Axt und erschlug Vater und Mutter. Ein Gericht hat ihn nun zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Weil er seine Eltern mit einer Axt erschlagen hat, muss ein 19-jähriger Brandenburger für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin verurteilte Thomas M. am Donnerstag nach Jugendrecht wegen Totschlags an seinem 63-jährigen Vater und Mordes an der 42-jährigen Mutter. Zugleich ordneten die Richter seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für Drogenkranke an.

Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag in zwei Fällen und sieben Jahre Haft plädiert. Sie kündigte bereits Revision an, da der Vorwurf des Mordes aus ihrer Sicht nicht ausreichend begründet und entlastende Gründe zu wenig gewürdigt worden seien. Die Nebenklage, die die Halb-Schwester des Täters vertrat, hatte die Höchststrafe in Jugendverfahren von zehn Jahren gefordert. Der Angeklagte hatte die Taten gestanden.

Familienstreit war der Auslöser

Dem Urteil zufolge tötete der junge Mann aus Kyritz in Nordbrandenburg unter Einfluss von Alkohol und Drogen beide Eltern am 18. April dieses Jahres in deren Haus. Auslöser der Familientragödie war nach seiner Aussage ein Streit wegen seiner Freundin Charlotte. Sie hatte ihm einen Tag vorher gesagt, dass sie sich von ihm trennen wolle.

Im Prozessverlauf war deutlich geworden, dass die Eltern die Beziehung ihres Sohnes als eine Ursache für seine Drogenprobleme ansahen, die zum Abbruch von Schule und Lehre geführt hatten. In emotional angespannten Zustand sei der Anklagte in den nahe gelegenen Schuppen gelaufen und habe ein Beil geholt, erklärten die Richter. Zurück im Haus, habe er das Beil zunächst im Bad wieder wegstellen wollen. Als aber der Vater die Tür aufmachte und die Auseinandersetzung fortsetzte, habe er mehrmals zugeschlagen, bis der 63-Jährige reglos und blutüberströmt im Flur liegen geblieben sei.

Mutter im Schlaf niedergemetzelt

Anschließend entschloss sich Thomas M. laut Urteil, ins Schlafzimmer zu gehen und seine inzwischen zu Bett gegangene, arg- und wehrlose Mutter zu erschlagen. Er habe die Tat heimtückisch begangen, um den Totschlag am Vater zu verdecken, und dabei die Wehrlosigkeit der 42-Jährigen ausgenutzt. Den Beweis für dieses Mordmerkmal sieht das Gericht in der Aussage des 19-Jährigen, er habe nicht ins Gefängnis gewollt.

Nach der Bluttat hatte Thomas M. seine Freundin abgeholt und war mit ihr nach Berlin gefahren. Unterwegs hatte er ihr von seiner Tat erzählt. Die 15-Jährige hatte am 19. April gegen 3.30 Uhr ihre Mutter angerufen, die daraufhin die Polizei benachrichtigt hatte. Beamte entdeckten eine halbe Stunde später die Leichen und nahmen Thomas M. Stunden später in Berlin fest. Die Richter billigten dem Angeklagten eine zum Tatzeitpunkt eingeschränkte Schuldfähigkeit zu. Insbesondere seien seine gutachterlich festgestellte erhebliche Reifeverzögerung, der Einfluss von Drogen sowie die affektiv aufgeheizte Situation wegen der Trennungsabsicht seiner Freundin und des belasteten Verhältnisses zu seinen Eltern berücksichtigt worden.

AP
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