Nach der Tötung einer 26-Jährigen in einer Bunkeranlage bei Oranienburg (Oberhavel) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Ex-Freunds der Frau wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft aufgehoben. Der Grund für die Entscheidung des 6. Strafsenats sei eine rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung, teilte der BGH in Karlsruhe am Mittwoch mit. Damit müsse der Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin erneut verhandelt werden.