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DDR-Fall Kindsmord vor 42 Jahren: Freispruch für Erna F. - aus Mangel an Beweisen

In Neuruppin stand eine Mutter vor Gericht, weil sie vor mehr als 40 Jahren ihren Sohn vergiftet haben sollte. Das Gericht sprach sie jetzt frei: Es gab einfach nicht genug Beweise. Dabei war der Fall von Anfang an mysteriös.

Am Ende reichten die Beweise nicht aus. Das Landgericht Neuruppin hat Erna F. vom dem Vorwurf, ihren achtjährigen Sohn Mario in der Nacht vom 4. auf den 5. November 1974, mit Kohlenmonoxid vergiftet zu haben, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder hatte zehn Jahre Haft gefordert.

Laut Anklage sollte Erna F. ihr schlafendes Kind vor den Herd geschafft und dann den Gasherd aufgedreht haben. Der Prozess gegen Erna F. war in mehrfacher Hinsicht außergewöhnlich. Ihr Sohn Mario starb zu DDR-Zeiten in Schwedt an der Oder. Nach DDR-Recht wäre Mord in der DDR nach 25 Jahren - also 1999 - verjährt gewesen. Doch mit der Wende änderte sich die Rechtslage. Im wiedervereinigten Deutschland verjährt Mord nicht. Es ist also dem Mauerfall geschuldet, dass Erna F. auf der Anklagebank saß. Vor Gericht wurde allerdings nicht nur ein mutmaßlicher Kindermord verhandelt. Der Prozess gewährte Einblicke in die Justiz der DDR, die 1974 offenbar kein Interesse zeigte, den Tod des Kindes aufzuklären. Und er hat gezeigt, wie schwer es ist, nach über 40 Jahren die Wahrheit zu finden.

Erna F. wurde nach der Wende anonym denunziert

Schon die Umstände, die die Ermittlungen im wiedervereinigten Deutschland ins Rollen brachten, waren mysteriös. Im Sommer 2009 ging bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine anonyme Anzeige ein. Zehn Zeilen, mit der Maschine getippt, ohne Absender und Unterschrift. "Frau Erna F. hat ihren eigenen Sohn Mario mit Gas ermordet", schrieb der Denunziant. "Warum wurde die Frau für ihre grausame Tat nie zur Verantwortung gezogen?" In der Berliner Charité stieß die Kripo auf das alte Obduktionsprotokoll. Tatsächlich war Mario an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Die Konzentration in seinem Blut war extrem hoch, 73 Prozent. Schon etwa 60 Prozent sind tödlich.

Ob der Junge Schlafmittel geschluckt hatte, war nicht untersucht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Rechtsmedizinern dazu keinen Auftrag erteilt. Warum nicht, konnte die Mordkommission nicht klären. Der damals zuständige Staatsanwalt Bruno G. ist tot, die Ermittlungsakte verschwunden. Fast sieben Jahre zogen sich die Ermittlungen hin. Erst 2013 vernahm die Mordkommission Erna F.: "Auf keinen Fall habe ich meinen Sohn genommen und vor den Gasherd gesetzt", beteuerte sie. Als Mario 1974 starb, lebte Erna F. getrennt von ihrem Mann mit ihren drei Kindern alleine. Sie arbeitete als Chefsekretärin in einem Baumaschinenkombinat.

Am Morgen des 5. November rief Erna F. gegen sechs Uhr früh den Notarzt. Peter F. war damals 30 Jahre alt und Assistenzarzt. Inzwischen ist er in Rente, zuletzt war er Chefarzt in Schwedt. "Ich habe das nie vergessen", sagte er im Prozess vor Gericht. Mario lag im Kinderzimmer in seinem Bett. Trug einen gelben Schlafanzug. Hatte Erbrochenes am Mund. Seine Gesichtsfarbe war rosig, wie bei Gasvergiftungen üblich. "Ich habe sofort an eine Kohlenmonoxidvergiftung gedacht", sagte Peter F.

Hat der Staatsanwalt nicht ermittelt, um F. zu schonen?

Das Verhalten der Mutter sei ihm "merkwürdig" vorgekommen. "Marios Mutter war ungewöhnlich gefasst. Sie hat keinerlei emotionale Entladung gezeigt, wie es wohl beim Tod des eigenen Sohnes üblich gewesen wäre." Erna F. erzählte ihm damals, dass ihr Sohn am Gasherd gespielt haben müsse. Der Notarzt glaubte ihr nicht. "Es roch nicht nach Gas." Außerdem hätten Mutter und Marios Schwestern keinerlei Vergiftungserscheinungen gezeigt. "Das hat alles nicht gepasst."

Auch mit Kreisstaatsanwalt Bruno G. will Peter F. über seinen Verdacht gesprochen haben. "Die Schuldfrage kann nicht geklärt werden", habe G. abgewiegelt. "Er sagte: Es macht ja auch keinen Sinn, den Kindern die Mutter wegzunehmen." Ein ungeheuerlicher Verdacht, der da plötzlich im Raum stand. Hatte der Staatsanwalt damals nicht ermittelt, um Erna F. zu schonen? Und wenn ja, warum? Eine Frage, die der Prozess nicht klären konnte.

Hauptbelastungszeugin war Tochter Carmen W. Sie war zwölf Jahre alt, als ihr Bruder starb. Sie schilderte den Abend vor seinem Tod. Sie und ihre kleine Schwester Martina hätten im Schlafzimmer der Mutter übernachten müssen. "Wir schliefen sonst immer zu dritt im Kinderzimmer." Obwohl es draußen kalt gewesen sei, hätten sie die Fenster öffnen müssen. "Das durften wir sonst nie." Mario hätte allein im Doppelstockbett schlafen müssen. Am nächsten Morgen sei sie vom "fürchterlichen Geschrei" ihrer Mutter wach geworden. In der Wohnung seien überall Leute herumgerannt. Der Notarzt, Polizisten. "Irgendwann sagte jemand: Der Mario ist tot."

"Wenn die Polizei fragt, sagst du, der Knopf stand so"

Am nächsten Tag habe ihre Mutter sie in die Küche an den Gasherd geführt. "Wenn die Polizei dich fragt, sagst du, dass der Knopf so gestanden hat", habe Erna F. gesagt und den Gashahn aufgedreht. Kein Wort hätte die Mutter danach über Marios Tod verloren. "Unser Leben ging normal weiter." Zwei Jahre später habe die Mutter sie mit 14 in den Bus gesetzt und zum Vater nach Berlin geschickt. "Sie hat nicht mal gefragt, ob ich angekommen bin", sagte Carmen W. Der Kontakt zur Mutter sei danach abgebrochen.

Genau an diesem Punkt hatte die Tochter allerdings gelogen. Das bewiesen Briefe, die Erna F. dem Gericht vorgelegt hatte. Nach der Wende 1989 hatte die Tochter der Mutter geschrieben und "ihr Erbe zu Lebzeiten" angemahnt. Erna F. hatte fast 125.000 Mark in einen Fond investiert. Die Tochter sollte den Fond auflösen und sich das Geld auszahlen lassen. Doch als die Tochter mit der Bank sprach, stellte sich heraus, dass die Einlage verloren gegangen war. "Eine Fehlinvestition", wie die Tochter der Mutter schrieb. Es entstand der ungute Eindruck, dass die Tochter ihre Mutter zwischen den Zeilen erpressen wollte.

Will die Tochter etwas verschweigen?

Als der Richter wissen wollte, was diese Korrespondenz zu bedeuten habe, wich Carmen W. aus. "Kann mich nicht erinnern, muss schon lange her sein", sagt sie. "Hier entsteht der Eindruck, dass Sie uns was verschweigen wollen", entgegnete Lechtermann. "Und das ist ärgerlich."

Die Hauptbelastungszeugin war damit unglaubwürdig geworden. Carmen W. klang glaubwürdig, als sie das Drama ihrer Kindheit schilderte. Doch ihre Aussage war wertlos geworden. Die anderen Beweise, auch der Sachverständige, glaubte nicht an einen Unfall, reichten letztlich nicht. Marios Grab sucht man auf dem Neuen Friedhof in Schwedt vergeblich. Es hatte die Nummer 223, lag in "Abteilung 8". "Die Grabstelle wurde nach Auslaufen der Liegezeit eingeebnet", schreibt die Pressestelle der Stadt. "An ihrer Stelle befindet sich heute eine Rasenfläche."

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