In acht weiteren Bundesländern gilt von Neujahr an ein Rauchverbot in Gaststätten. Nach langen Debatten ist damit in elf Ländern den Kneipen- und Restaurantbesuchern das Qualmen grundsätzlich untersagt. Allerdings erlauben Ausnahmeregelungen überall außer in Bayern den Tabakgenuss unter bestimmten Umständen, meist in abgetrennten Räumen. Die noch fehlenden Länder wollen bis zum Sommer Verbote erlassen. Die Regelungen, die meist mit Rauchverboten in allen öffentlichen Einrichtungen einhergehen, im einzelnen.
Bundesweit
Das Rauchverbot gilt im gesamten Bundesgebiet seit 1. September 2007 in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden.
Baden-Württemberg
Seit 1. August 2007 ist in Gaststätten mit Ausnahme separater Raucherräume das Rauchen verboten, in Diskotheken komplett. Festzelte sind ausgenommen. In Behörden mit Ausnahme spezieller Raucherräume. In Schulen, außer in freiwillig eingerichteten Raucherzonen an Gymnasien und Berufsschulen.
Bayern
Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot außer in öffentlichen Gebäuden auch in Gaststätten, Diskotheken und Festzelten - einschließlich Nebenräumen. Geschlossene Gesellschaften dürfen das Rauchen selbst regeln.
Berlin
Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume ohne Bedienung.
Brandenburg
Ein Rauchverbot tritt am 1. Januar 2008 inkraft und gilt in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume, in Diskotheken komplett. In öffentlichen Gebäuden.
Bremen
Das Rauchverbot gilt seit 1. August 2007 an Schulen und Krankenhäusern - jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume.
Zusätzlich tritt am 1. Januar 2008 ein Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und Festzelten, jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume in Kraft. Ausgenommen sind Traditionsveranstaltungen wie Schaffermahl oder Kapitänstag.
Hamburg
Das rauchverbot gilt ab 1. Januar 2008 in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Raucherräume sowie in Behörden. Festzelte sind ausgenommen.
Hessen
Das Rauchverbot gilt seit 1. Oktober 2007 in Behörden, Gaststätten, Diskotheken und Festzelten, jeweils mit Ausnahme vollständig abgetrennter Nebenräume für Raucher.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Rauchverbot gilt seit 1. August 2007 an Schulen und Krankenhäusern sowie in Behörden - jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume.
Am 1. Januar 2008 tritt das Rauchverbot auch in Gaststätten mit Ausnahme separater Nebenräume für Raucher in Kraft.
Niedersachsen
Seit 1. August 2007 gilt das Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und Festzelten, jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume. In Behörden und in Schulen samt Pausenhof.
Nordrhein-Westfalen
Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot zunächst nur in Behörden. Vom 1. Juli 2008 an gilt es auch in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume. Ausgenommen sind Festzelte, Brauchtumsfeiern - etwa Karneval und Schützenfeste - und geschlossene Gesellschaften.
Rheinland-Pfalz
Das Rauchverbot gilt vom 15. Februar an in allen öffentlichen Räumen - in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Raucherräume, in Schulen nicht in Raucherzonen für volljährige Schüler.
Saarland
Das Rauchverbot gilt vom 15. Februar an in allen öffentlichen Gebäuden. In Gaststätten mit Ausnahme von abgetrennten Raucherräumen und Eckkneipen, in denen der Wirt selbst bedient. Festzelte sind ausgenommen.
Sachsen
Das Rauchverbot gilt vom 1. Februar an in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume sowie in Schulen inklusive des Schulhofs und in Behörden.
Sachsen-Anhalt
Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahme separater Raucherräume, die auch der jeweilige Hauptraum sein dürfen.
Schleswig-Holstein
Das rauchverbot gilt ab 1. Januar 2008 in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Raucherräume sowie in behörden. Festzelte sind ausgenommen.
Thüringen
Das Rauchverbot gilt vom 1. Juli an in Behörden, Gaststätten und Diskotheken - jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume.