Mit einem Totalumbau der Arbeitsmarktpolitik will die Bundesregierung die Zahl der Arbeitslosen reduzieren. Zur Debatte stehen Änderungen im Arbeits- und Leistungsrecht, die Reform der Bundesanstalt für Arbeit und die Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Arbeitslosengeld
Die Bezugsdauer verkürzt sich für unter 55-Jährige auf zwölf Monate. Wer älter ist, erhält Arbeitslosengeld für maximal 18 (bisher: 32) Monate. Eine Übergangsfrist gilt bis Ende 2005. Die im Bundestag zur Verabschiedung stehende Regelung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Kündigungsschutz
Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sollen bis zu fünf Arbeitnehmer befristet einstellen können, ohne dass der Betrieb unter die Regelungen des Kündigungsschutzes fällt. Bei Kündigungen hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er klagen will oder auf diesen Schritt gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet. Auch diese Regelung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Bereitschaftsdienste
Außerdem soll in einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Bereitschaftsdiensten in deutschen Krankenhäusern umgesetzt werden. Danach dürfen Beschäftigte unter Anrechnung von Bereitschaftsdiensten im Jahresdurchschnitt maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Hartz III
Mit diesem Gesetz soll die Bundesanstalt für Arbeit zum modernen Dienstleister werden. Sie soll sich mit neuen Strukturen auf ihre Hauptaufgabe konzentrieren können: die effektive und schnelle Vermittlung von Job-Suchenden.

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Hartz IV
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen soll das Nebeneinander von zwei bislang völlig getrennten Systemen beenden. Das neue Arbeitslosengeld II liegt auf dem Niveau der Sozialhilfe. Für Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe ist eine Zwei- Stufen-Regelung zur Milderung der finanziellen Einschnitte vorgesehen. Langzeitarbeitslose müssen auch Mini-Jobs annehmen, sonst drohen Leistungskürzungen. Die Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist der wichtigste, zugleich aber der umstrittenste Punkt des gesamten Reformpakets.