Die Union (CDU/CSU)
In einem Sofortprogramm will die Union die Sätze in der Einkommensteuer absenken, ohne zunächst am progressiv-linearen Tarif etwas zu ändern. Der Eingangssteuersatz soll von 15 auf 12 Prozent sinken, der Spitzensteuersatz auf 39 von derzeit 42 Prozent und ab einem Einkommen von 45.000 Euro (derzeit 52.152 Euro) greifen. Der Freibetrag soll 8000 (derzeit 7664) Euro betragen und auch für Kinder gelten. Er kann auf die Eltern übertragen werden. Die Entlastung für die Bürger würde rund zehn Milliarden Euro betragen. In einem weiteren Schritt will die Union einen Stufentarif mit drei Sätzen 12, 24 und 36 Prozent einführen. Nach den jüngsten Äußerungen der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel stehen die gesamten steuerpolitischen Vorhaben jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt. So wird inzwischen eine Absenkung des Spitzensteuersatzes von namhaften Unions-Politikern in Frage gezogen.
- Die bestehenden Steuerbefreiungen, Freibeträge, Abzugsbeträge und Ermäßigungen will die Union weitgehend aufheben und durch einen
Arbeitnehmerfreibetrag von 840 Euro
ersetzen. Die Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge soll über sechs Jahre hinweg abgebaut werden.
- Das
Ehegattensplitting
soll erhalten bleiben, das Kindergeld adäquat zum Kindergrundfreibetrag angehoben werden. Notwendige Aufwendungen zur Versorgung, Betreuung, Unterhalt und Erziehung sind absetzbar.
- Die Union hat noch

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kein Konzept zur Reform der Unternehmensbesteuerung
erarbeitet. Nach Äußerungen ihre stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Meister (CDU) wird aber eine rechtsformneutrale Besteuerung von Einkünften erwogen, etwa in Form eines Optionsmodells. Grundsätzlich stehen CDU und CSU zu der auf dem Job-Gipfel vorgeschlagenen Absenkung der Körperschaftsteuer auf 19 von 25 Prozent. Sie besteht jedoch auf eine weitergehende Gegenfinanzierung und lehnt die von der Regierung vorgeschlagene höhere Mindestgewinnbesteuerung ab. Im europäischen Kontext will sich die Union für eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen einsetzen. Mindeststeuersätze lehnt sie strikt ab.
- Die
Erbschaftsteuer
bei der Übergabe von Betrieben soll faktisch entfallen. Die derzeit nicht erhobene Vermögensteuer soll auch formell abgeschafft werden.
- Die
Gewerbesteuer
soll zunächst erhalten bleiben, bald aber durch eine wirtschaftskraftbezogene Steuer der Kommunen ersetzt werden. Dabei stellen die Unions-Experten Städten und Gemeinden auch einen Anteil an der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer in Aussicht.
- Die Union streitet weiter darüber, ob sie im Falle eines Wahlsieges die Mehrwertsteuer erhöhen wird. Es überwiegen jedoch die Stimmen, die sich für eine
höhere Mehrwertsteuer
aussprechen, etwa um damit Teile des Gesundheitssystems zu finanzieren. Bis zum 11. Juli wollen sich die Schwesterparteien entscheiden.
- Die Union drängt auf die Einführung von
handelbaren Immobilienwerten (REITs)
, will aber steuerrechtliche Fragen abgeklärt wissen.
Die SPD
Die SPD hält eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes nach der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen letzten Stufe der Einkommen-Steuerreform nicht für notwendig. Darin hatte die Regierung den Spitzensatz auf 42 Prozent und den Eingangssteuersatz auf 15 Prozent abgesenkt. Für denkbar hält die Partei jedoch Korrekturen am Tarifverlauf, um die Belastung für mittlere Einkommen zu senken. Dies wird jedoch unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit gestellt. Für Spitzenverdiener ab einem Jahresgehalt von 250.000 Euro (Verheiratete: 500.000 Euro) soll es auf den Spitzensatz eine weitere Steuerstufe von drei Prozentpunkten geben. Das heißt, die Belastung steigt auf 45 Prozent.
- Als alternative Möglichkeiten zur Finanzierung werden hinter vorgehaltener Hand immer wieder
Einschnitte bei unterschiedlichen Freibeträgen
ins Spiel gebracht.
- Die SPD hält weiter am Ehegattensplitting fest.
- Die
Körperschaftsteuer soll auf 19 von 25 Prozent
sinken. Finanzieren will Bundesfinanzminister Hans Eichel dies mit Streichung von Steuervorteilen etwa für Medien-, Wind- und Videospielfonds. Im Entwurf des steuerpolitischen Teils des Wahlmanifests heißt es, die SPD wolle beim Abbau von Subventionen insbesondere Gewinnermittlungsvorschriften ins Auge nehmen. Eichel treibt derzeit auf EU-Ebene die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage voran. Das heißt, wie Unternehmen ihre Gewinne darlegen und wie diese besteuert werden, soll in allen Mitgliedstaaten gleich sein. Nach der Vorlage für das Manifest will die SPD zudem eine Bandbreite von zulässigen Unternehmenssteuersätzen europäisch festschreiben lassen. Die Gruppe der Steuerexperten um Eichel plädiert zudem für eine
Reform der Unternehmensbesteuerung
mit dem Ziel einer rechtsformneutralen Besteuerung. Jedes Unternehmen soll künftig nur noch einen einzigen festen Steuersatz zahlen müssen. Firmen mit kleinem Gewinn können optieren, diesen als Gehalt auszahlen zu lassen und damit weiterhin Einkommensteuer zu zahlen.
- Auch die SPD ist für eine
erbschaftsteuerliche Entlastung
bei Übernahmen kleiner und mittelständischer Unternehmen. Erben großer Vermögen will sie jedoch stärker belasten als bisher. Zudem sollen
Immobilienwerte und Kapitalvermögen künftig gleichwertig
behandelt werden. Obwohl dies von der Regierung abgelehnt wird, fordern verschiedene Politiker immer eine Wiederbelebung der Vermögenssteuer.
- Bei der
Gewerbesteuer
sieht die SPD nach der Reform durch die Koalition derzeit keinen Anlass für weitere Schritte. Sie soll als kommunale Wirtschaftssteuer mit eigenem Hebesatzrecht erhalten und ausgebaut werden.
- Offiziell ist die SPD-Führung
gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
. Eichel hatte jedoch Schröder bereits vor einem Jahr vorgeschlagen, die Umsatzsteuer anzuheben und damit Sozialreformen zu finanzieren und den Haushalt zu konsolidieren. Zudem gibt es prominente SPD-Politiker, die einen solchen Schritt befürworten.
- Eichel strebt die
Einführung von REITs
an, will aber zunächst sicher stellen, dass dadurch keine massiven Ausfälle für die öffentlichen Haushalte entstehen.
Die FDP
Die FDP will einen dreistufigen Tarif in der Einkommensteuer. Für Einkommen bis 15.000 Euro sollen 15 Prozent, für Einkommen zwischen 15.001 und 40.000 Euro 25 Prozent und für Einkommen darüber 35 Prozent gelten. Der Grundfreibetrag beträgt 7500 Euro. Innerhalb einer Familie hat jedes Familienmitglied diesen Freibetrag. Zudem werden die Einkommensgrenzen verdoppelt. Das Ehegattensplitting entfällt. Die sieben Einkunftsarten sollen auf eine reduziert werden. Durch Einsparungen im Bundeshaushalt und diversen Reformen sollen zwischen 34 und 36,5 Milliarden Euro erwirtschaftet werden.
- Es soll eine
Werbekostenpauschale von zwei Prozent
der steuerpflichtigen Einnahmen geben.
- Die
Körperschaftsteuer soll bestehen bleiben
, ihre Tarife sollen jedoch an die der Einkommensteuer angepasst werden. Das heißt, es gibt einen Zwei-Stufen-Tarif von 15 und 25 Prozent. Insgesamt sollen Bürger und Unternehmen im Umfang von 17 bis 19 Milliarden Euro entlastet werden.
-
Verlustverrechnungen
sollen unbeschränkt vorgetragen werden können, ein Rücktrag soll lediglich ins Vorjahr möglich sein.
- Die
Gewerbesteuer
soll wegfallen.
- Kapitaleinkünfte sollen mit einer
Abgeltungssteuer von 25 Prozent
besteuert werden. Der Sparerfreibetrag entfällt.
-
Erbschaften und Schenkungen
sollen ebenso wie Sozialleistungen und Spielgewinne steuerfrei gestellt werden.
- Eine höhere
Mehrwertsteuer
lehnt die FDP ab.
- Die FDP unterstützt die
Einführung von REITs
in Deutschland, fordert aber eine Klärung der sich ergebenden Probleme bei den Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Grünen
Die Grünen wollen keine weitere Senkung der Einkommensteuer, schlagen aber eine aufkommensneutrale Vereinfachungen des Systems vor. So sollen etwa die sieben Einkunftsarten auf vier reduziert werden. Die Steuern für Spitzenverdiener sollen steigen. Dabei ist noch fraglich, ob dies durch einen Zuschlag auf die Einkommensteuer oder durch einen höheren Spitzensteuersatz für private Einkünfte erreicht werden soll. Unternehmen sollen davon ausgeschlossen werden.
- Für
Werbekosten und Betriebsausgaben
soll es eine Pauschale von 2000 Euro geben.
- Steuerfrei gestellt werden soll ein
individuelles Altersvorsorgekonto
von 3000 Euro im Jahr.
- Soweit wie möglich sollen Steuern direkt an der Quelle erhoben werden, die Formulare für darüber hinausgehende Forderungen vereinfacht werden. Die herkömmliche
Steuererklärung soll auf ein Blatt
reduziert werden.
- Das
Ehegattensplitting soll entfallen
und durch eine Individualveranlagung ersetzt werden. Unterhaltsverpflichtungen zwischen den Ehegatten können pauschal mit 20.000 Euro pro Jahr steuerlich abzogen werden.
- Die Grünen halten an der von der Regierung geplanten
Senkung der Körperschaftsteuer auf 19 Prozent
fest, verlangen jedoch eine vollständige Gegenfinanzierung der Steuerausfälle von rund sechs Milliarden Euro. Dazu schlagen sie vor, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten von Investitionen deutscher Firmen und damit von Arbeitsplatzverlagerungen zu unterbinden. In der Einkommensteuer wollen die Grünen die Besteuerung von Unternehmen von der für Privatpersonen trennen.
- Auf europäischer Ebene soll nach Willen der Grünen eine
gemeinsame Bemessungsgrundlage
für die Besteuerung von Unternehmen geschaffen werden. Auch müsse eine Mindestbesteuerung vereinbart werden.
- Die Grünen wollen eine
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
und dabei bislang unterbewertete Vermögensarten (wie etwa Immobilien) an den Marktwert heranführen. Große Privatvermögen sollen stärker besteuert werden.
- Die
Gewerbesteuer
soll in eine wertschöpfungsorientierte Kommunalsteuer ausgebaut werden.
- Die Grünen lehnen eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer
ab. Einzelne Abgeordnete wie etwa die Haushaltsexpertin im Bundestag, Anja Hajduk, befürworten jedoch einen solchen Schritt, wenn damit Reformen finanziert und Lohnnebenkosten gesenkt werden könnten.
- Die Einführung von
REITs
wollen die Grünen zunächst genau prüfen und dann entscheiden.