Einkommensteuer

Artikel zu: Einkommensteuer

Justitia-Figur mit Waage

Finanzgericht: Verluste aus russischen Staatsanleihen steuerlich nicht anerkannt

Durch Sanktionen verursachte Verluste aus russischen Staatsanleihen und Aktien können in Deutschland bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Das entschied das sächsische Finanzgericht in Leipzig nach einer Mitteilung vom Montag im Fall mehrerer Kläger. Diese legten gegen das Urteil bereits Revision zum Bundesfinanzhof ein. (Az. 2 K 602/25)
Darstellung der Justitia

Keine Einkommensteuer auf Abfindung für Verzicht auf Pflichtteil

Auf Abfindungen, die für den Verzicht auf den Pflichtteil am Erbe gezahlt werden, wird keine Einkommensteuer fällig. Solche Zahlungen können nur der Schenkungsteuer unterliegen, wie der Bundesfinanzhof in München nach Angaben vom Donnerstag entschied. Sie gelten nicht als Einkommen, auch wenn sie in Raten gezahlt werden. (Az. VIII R 6/23)