Einkommensteuer

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Darstellung der Justitia

Keine Einkommensteuer auf Abfindung für Verzicht auf Pflichtteil

Auf Abfindungen, die für den Verzicht auf den Pflichtteil am Erbe gezahlt werden, wird keine Einkommensteuer fällig. Solche Zahlungen können nur der Schenkungsteuer unterliegen, wie der Bundesfinanzhof in München nach Angaben vom Donnerstag entschied. Sie gelten nicht als Einkommen, auch wenn sie in Raten gezahlt werden. (Az. VIII R 6/23)
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf

Einkommensteuerreform: SPD plädiert für höhere Schwelle beim Spitzensteuersatz

Bei der Reform der Einkommensteuer haben sich Union und SPD beim Spitzensteuersatz aufeinander zubewegt. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf befürwortete in der "Augsburger Allgemeinen" vom Montagausgabe den Vorschlag seines CDU-Kollegen Carsten Linnemann, die Schwelle für den Spitzensteuersatz anzuheben. "Ich teile die Auffassung, dass wir hier zurzeit ein Gerechtigkeitsproblem haben, wo bei guten Tariflöhnen durch die Kombination aus Steuern und Sozialabgaben zu wenig im Geldbeutel der Menschen landet", Klüssendorf. Da wolle auch die SPD für spürbare Entlastungen sorgen.