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Abbau der "Kalten Progression" Kabinett gibt grünes Licht für Steuersenkungen

Mitten in der Euro-Schuldenkrise macht die Koalition Ernst mit Entlastungen. Sie will einen Teil "heimlicher Steuererhöhungen" zurückgeben. SPD und Bundesländer ziehen beim Sechs-Milliarden-Plan nicht mit.

Die Bundesregierung hat die von der schwarz-gelben Koalition ab 2013 geplante Steuerentlastung auf den Weg gebracht. Ungeachtet des Widerstands aus den Ländern sowie der sich verschärfenden Euro-Schuldenkrise billigte das Kabinett am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Abbau der sogenannten kalten Progression.

Die Steuersenkung in zwei Stufen kostet den Staat jährlich rund 6,1 Milliarden Euro. Einen Großteil dieser Summe will der Bund schultern. Nach dem Gesetzentwurf erhalten die Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle. Die SPD hat dennoch angekündigt, die Steuerpläne über den Bundesrat zu blockieren. Sie hält die Entlastungen für unausgewogen und wirft der Koalition vor, sie auf Pump zu finanzieren. Im Bundesrat hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit.

Die Pläne sehen eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 350 Euro auf dann 8354 Euro für Ledige pro Jahr vor. Parallel dazu soll - mit Ausnahme der "Reichensteuer" - der Tarifverlauf so geändert werden, dass die Steuersätze künftig erst bei einem höheren Einkommen greifen. Profitieren sollen vor allem untere und mittlere Einkommen.

Länder erhalten Festbetrag für Steuerausfälle

"Ziel ist es zu verhindern, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, aufgrund des progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarifs zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen", heißt es im Regierungsentwurf. Inflationsbedingte Mehreinnahmen von jährlich sechs Milliarden Euro sollen zurückgegeben und die Steuerentlastungen nicht durch neue Schulden finanziert werden.

Das Phänomen der "kalten Progression" greift dann, wenn eine Lohnerhöhung gerade einmal den Preisanstieg ausgleicht. Die reale Kaufkraft des Arbeitnehmers steigt dann nicht, er muss aber mehr Steuern an den Staat zahlen als zuvor.

Im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung will der Bund einmalig die Mindereinnahmen allein tragen, die auf den Ausgleich der "kalten Progression" durch die vorgezogene Anpassung des Tarifverlaufs an die Preisentwicklung entfallen. "Die Länder erhalten eine Kompensation in Form eines Festbetrages, der dem Durchschnittswert ihrer Steuerausfälle in den Jahren ab 2014 entspricht", heißt es.

Reichensteuer soll ab 250.000 Euro greifen

Der veränderte Tarifverlauf schlägt zudem bei den Kosten für das Elterngeld zu Buche. Hier sind laut Gesetzentwurf Mehrkosten von voraussichtlich maximal 70 Millionen Euro zu erwarten.

Um der SPD entgegenzukommen, sollen die Steuerentlastungen so ausgestaltet werden, dass ein gut verdienender Facharbeiter stärker entlastet wird als ein Spitzenverdiener, der die sogenannte Reichensteuer zahlt. So soll die "Reichensteuer" von 45 Prozent wieder ab einem niedrigeren Einkommen greifen - und zwar ab 250.000 Euro für Ledige. Derzeit wird sie bei 250.731 Euro fällig.

Damit wird verhindert, dass Top-Verdiener wie alle anderen Steuerzahler behandelt werden. Würde auch für sie der Tarifverlauf so geändert wie für andere Einkommensgruppen, würde die "Reichensteuer" künftig sogar erst bei 261.763 Euro fällig. Spitzenverdiener würden deutlich stärker entlastet als Facharbeiter.

Öffentlichen Haushalten fehlen Steuereinnahmen

Die SPD hatte diese Variante zuletzt als politisches Feigenblatt kritisiert. Spitzenverdiener könnten sich weiter über eine dreistellige Entlastungssumme freuen. Zudem fehlten den öffentlichen Haushalten jährlich sechs Milliarden Euro an Steuereinnahmen.

Nach Berechnungen des Berliner Steuerexperten Frank Hechtner würde ein gut bezahlter Facharbeiter, der ein Einkommen von 60.000 Euro versteuern muss, von der Steuersenkung stärker profitieren als ein Spitzenverdiener mit 270.000 Euro. Die Steuerlast des Facharbeiters sinke um etwa 380 Euro, die des Spitzenverdieners um 367 Euro.

Laut Finanzministerium wird ein allein stehender Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoarbeitslohn von 30.000 Euro ab 2014 jährlich um etwa 150 Euro entlastet. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern mit einem Bruttolohn von 30.000 Euro zahle 164 Euro weniger Steuern. Ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttoarbeitslohn werde um 301 Euro entlastet.

kave/DPA DPA

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