Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes geeinigt. Das geht aus einer Einladung von Union und SPD zu einem gemeinsamen Auftritt der Fraktionsvorsitzenden hervor.
Die noch von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen.
Das steht in dem fünfseitigen Eckpunktepapier, auf das sich die Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD geeinigt haben. Es muss nun noch in Gesetzestexten konkretisiert werden. Was steht sonst noch drin?
Neuer Name für das Heizungsgesetz
Das Gesetz soll einen neuen Namen bekommen: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden, hieß es nach einem Koalitionsausschuss im Dezember. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“
Heizungswechsel nicht verpflichtend
Umstritten war hauptsächlich der Kern des GEG, der Paragraf 71. Demnach soll jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die bei der Union verhasste Regelung fällt weg, beziehungsweise gilt sie zunächst für neue Gebäude in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es umfassende Übergangsfristen.
Stattdessen heißt es nun: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Und weiter: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“
Klimafreundliche Energien werden weiter gefördert
Gerade bei Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen.
Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
Mieter sollen vor steigenden Heizkosten geschützt werden
Für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizung ihrer Wohnung haben, soll es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – dazu stehen im Papier aber keinerlei Details.
Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen.
Klimaschutzziele bleiben verbindlich
Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 Prozent liegen soll. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO₂-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.
„Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, so die Koalition. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.
Lieferanten werden verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und klimafreundliches Heizöl in den Verkehr zu bringen, insbesondere Biomethan, Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan und Bioöl – diese Quote soll 2028 mit einem Prozent starten.
Zeitplan verfehlt – Kürzungen möglich
Der Auftrag der Koalitionsspitzen war eigentlich, dass das Wirtschafts- und Energieministerium, das Bauministerium sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker bis Ende Januar Eckpunkte für eine Reform vorlegen. Die Novelle sollte dann Ende Februar vom Kabinett beschlossen werden. Offensichtlich aber waren die Verhandlungen schwieriger als gedacht.
Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen. Die SPD wollte dagegen an der Vorgabe festhalten. SPD-Politiker warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz. Im Gebäudesektor werden Klimaziele verfehlt.
Der Staat fördert bislang den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Milliarden. Hier könnte es zu Kürzungen kommen.
Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.
Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte.
Branche forderte Planungssicherheit
Eine Allianz aus Verbänden, etwa aus der Energiebranche, hatte die Bundesregierung aufgefordert, rasch für klare, verlässliche, praxistaugliche und bezahlbare Rahmenbedingungen zu sorgen: „Verzögerungen schaden letztlich allen und schaffen weitere Unsicherheiten bei Kommunen, Unternehmen und Bürgern.“
Die 65-Prozent-Anforderung sei dazu geeignet, einen schnellen Hochlauf der erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. „Mögliche Alternativ-Regelungen, beispielsweise zu CO₂-Minderungen, müssen sich daran messen lassen.“
Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte.
Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde nach seiner Erstveröffentlichung aktualisiert und um weitere Informationen ergänzt.