Es geht um insgesamt drei Wohnungen. Die Staatsanwaltschaft München I hat mehrere Immobilien in der bayerischen Landeshauptstadt beschlagnahmt. Sie sollen einem Russen, der auf der Sanktionsliste der EU steht, und dessen Ehefrau gehören. Ein Richter hatte die Maßnahme zuvor beschlossen.
"Es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen 'eingefroren', sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden", so die Ermittler in einer Mitteilung vom Montag. Der Eintrag im Grundbuch sei bereits entsprechend geändert worden.
Drei Wohnungen eines Paares aus Russland beschlagnahmt
Das Paar habe aus Vermietung und Verpachtung der Wohnungen monatlich 3500 Euro erwirtschaftet, hieß es weiter. Zwei Wohnungen gehörten den beiden demnach gemeinsam, eine dritte nur der Frau, die in München gemeldet ist. "Als Ehefrau (...) ist sie im vorliegenden Fall (...) eine mit dem sanktionierten Beschuldigten in Verbindung stehende Person und mithin selbst sanktionsbefangen", erklärte Staatsanwältin Anne Leiding. Auch das Bankkonto für die Mietzahlungen sei beschlagnahmt worden.
Bei dem Russen handelt es sich den Angaben zufolge um ein Mitglied der Staatsduma, dem Parlament der Russischen Föderation. Sein Name landete am 23. Februar, kurz vor dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine, auf der Sanktionsliste der EU – gemeinsam mit Hunderten weiteren Abgeordneten. Die Betroffenen hatten seinerzeit dafür gestimmt, dass Präsident Wladimir Putin die ukrainischen Territorien Luhansk und Donezk als unabhängige Staaten anerkennt. Kurz nach Putins Unterschrift waren russische Truppen in das Nachbarland eingefallen. Die betroffenen Personen haben laut EU-Sanktionsliste "Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt (...), die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren".
Im Falle der Beschlagnahmungen der drei Wohnungen wirft die Staatsanwaltschaft München I den beiden Beschuldigten konkret vor, gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren). Demnach sollen sie das von der EU verhängte Dienstleistungsverbot missachtet haben. Die Ermittlungen gegen den Russen und die Russin laufen, auch eine Sonderkommission des Bundeskriminalamtes ist in sie involviert. Bis zu einer möglichen Verurteilung gelten beide Beschuldigte als unschuldig.
Die betroffenen Mieterinnen und Mieter der drei Wohnungen in München können laut Staatsanwaltschaft weiterhin dort wohnen. Ihre Miete müssen sie fortan an das Amtsgericht zahlen.
Wie viele Immobilien in Deutschland insgesamt in den Händen von sanktionierten Russinnen und Russen sind, ist nicht bekannt. Auch hierzu laufen noch zahlreiche Ermittlungen beim Bundeskriminalamt.
Quellen: Staatsanwaltschaft München I, Sanktionsliste der EU, Außenwirtschaftsgesetz, Nachrichtenagenturen DPA und AFP