Justiz Streit nach Vaterschaftsurteil

Heimliche Vaterschaftstests dürfen weiterhin nicht vor Gericht verwendet werden. Das Bundesjustizministerium will nun die Feststellung der Vaterschaft erleichtern, Bayern lehnt diesen Vorschlag ab.

Nach dem Karlsruher Urteil über Vaterschaftstests will das Bundesjustizministerium bereits nach Ostern einen ersten Umsetzungsvorschlag vorlegen. Dabei solle es zunächst um die erleichterte Feststellung der Vaterschaft gehen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach am Dienstag in Karlsruhe. Das Ministerium sehe sich mit dem Urteil bestätigt. Hartenbach erwartet nach eigenen Worten keine Welle von Verfahren zur Feststellung von Vaterschaften.

Merk ist gegen Zypries-Vorschlag

Die bayerische Justizministerin lehnte den Vorschlag des Justizministeriums ab. Mit dem Zypries-Modell würde der Vater gezwungen, in einem Prozess die Vaterschaft anzufechten, sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Dies widerspricht nach Merks Ansicht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Bayern will Vätern einen Rechtsanspruch auf Vaterschaftstests verschaffen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werde die Staatsregierung ihren Gesetzentwurf weiter verfolgen. Damit würden Väter das Recht erhalten, einen Test durchführen zu lassen, ohne vorher die Vaterschaft vor Gericht anfechten zu müssen. Die Mutter des Kindes müsste informiert werden. Dieser Weg sei der "einzig richtige", sagte Merk.

Obwohl der Beschwerdeführer Frank S. in dem aktuellen Verfahren unterlag, äußerte auch er sich zufrieden. "Ich bin froh, dass sich jetzt gesetzlich etwas tut", sagte er nach der Urteilsverkündung. Er hatte aus einem Kaugummi einen heimlichen Gentest seiner 1994 geborenen Tochter anfertigen lassen. Als der Test ihn als biologischen Vater ausschloss, zog er vor Gericht - ohne Erfolg: Der Bundesgerichtshof lehnte vor zwei Jahren die Verwertung solcher Tests im Verfahren um die Anfechtung der Vaterschaft ab. Vorher hatte er schon zehn Jahre für seine angebliche Tochter gezahlt.

Diese heimlichen Vaterschaftstests bleiben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach derzeitigem Recht verboten. Allerdings muss der Gesetzgeber bis April 2008 ein neues Verfahren schaffen, mit dem der mutmaßliche Vater eines Kindes bei Zweifeln seine Vaterschaft klären lassen kann, urteilten die höchsten deutschen Richter. Ihrer Meinung nach hat ein mutmaßlicher Vater sehr wohl das Recht zu wissen, auch ob er der tatsächliche Erzeuger des Kindes ist. Das sei nach dem derzeitigen Recht jedoch nicht ohne weiteres möglich. (Az. 1 BvR 421/05) Bis dahin sind Untersuchungen des genetischen Materials von Kindern zur Klärung der Abstammung nach wie vor nicht vor Gericht verwertbar, wenn sie heimlich vorgenommen werden, urteilten die Karlsruher Richter. Das Recht von Kind und Mutter, Gendaten nicht preiszugeben, gilt derzeit als schützenswerter, als der Anspruch des angeblichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung.

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DPA/Reuters/AP