SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat sich zuversichtlich gezeigt, dass das in der Koalition umstrittene Heizungsgesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Er halte das mittlerweile für "absolut realistisch", sagte Kühnert am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". "Und ich glaube, auch die Öffentlichkeit hat gemerkt: Viele Einlassungen und Wortmeldungen zu dem Thema haben sich im Tonfall und in der Qualität deutlich verändert."
Er gehe fest davon aus, dass das Gesetz in der Sitzungswoche des Bundestags in zwei Wochen zur ersten Lesung auf der Tagesordnung stehe. "Das ist die Voraussetzung, damit wir noch vor der Sommerpause – so ist das Bestreben – durchkommen mit dem Gesetz." Die Sommerpause beginnt nach dem 7. Juli.
Heizungsgesetz: Auch Robert Habeck zuversichtlich
Nach erbitterten Streitigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP schien es zuletzt Bewegung bei der Suche nach Kompromissen zu geben. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich wieder zuversichtlicher gezeigt, dass die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – das sogenannte Heizungsgesetz – vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.
Die FDP will grundsätzliche Nachbesserungen an einem vom Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, dass von Anfang 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden, außerdem soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben.
FDP für schnellen Anstieg des CO2-Preises
Das Wirtschaftsministerium verteidigte seinen Kurs. In Antworten auf Fragen der FDP wendet sich das Ressort gegen einen von FDP-Seite vorgeschlagenen Weg – eine Steuerung über den Preis für den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Das Ministerium warnt vor der Gefahr, dass ohne Preisobergrenzen die Energiepreise sprunghaft stark steigen könnten. Dies solle aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Energiekrise vermieden werden.
Hier gibt es Geld vom Staat für die Haussanierung
Behörden lieben Abkürzungen. Wer sich wegen des Gebäude-Energie-Gesetzes GEG mit der Sanierung seiner Immobilie beschäftigt, stößt schnell auf die nächste Abkürzung: BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. In der BEG sind die zahlreichen früheren Einzelförderungen von energetischen Sanierungen zusammengefasst. Die meisten Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften fallen in die Regelungen des BEG-EM, der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Fördergelder gibt es heute aus zwei Quellen: Neubauten und vollständige Sanierungen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW mit günstigen Krediten unterstützt.
Die Förderungen von Einzelmaßnahmen liegt seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung, der Einbau wärmeisolierender Fenster oder der Austausch von Öl- oder Gas-Heizungen gegen Wärmepumpen. Dabei übernimmt die BAFA einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungen. Was dafür zu tun ist, erklärt die BAFA Schritt für Schritt hier.
Was wie und in welchem Umfang gefördert wird, ist mitunter komplex, vor allem wenn die Arbeiten verschiedene Gewerke umfassen. Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Jahr auf zehn Jahre gedeckelt, insgesamt also 600.000 Euro. Für alle, die sich bereits mit der enegergetische Sanierung ihres Haues beschäftig haben, hat die BAFA eine umfangreiche FAQ zusammengestellt
Habeck hatte nach Ministeriumsangaben am Dienstagabend die Berichterstatter der drei Ampel-Fraktionen eingeladen, um von den FDP-Berichterstattern gestellte 77 Fragen zu beantworten. Die Antworten darauf gibt es nun auch schriftlich, sie lagen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor.
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sprach sich vor kurzem dafür aus, für den Verkehr und die Gebäude einen Emissionshandel in Deutschland bereits ab 2024 einzuführen – derzeit ist bis 2026 eine Einführungsphase mit einem festen Preis für CO2-Emissionen angesetzt. "Der perspektivisch steigende CO2-Preis im Emissionshandel ist der beste Anreiz für die Menschen, um die Emissionen auch beim Heizen und Autofahren zu reduzieren", so Köhler.
"Im Gegensatz zu Verboten und Vorschriften sorgt der Emissionshandel außerdem für zusätzliche Einnahmen, die wir als Klimageld gleichmäßig an die Menschen zurückzahlen können, um so den sozialen Ausgleich sicherzustellen." Parallel könne ein "technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz" beschlossen werden.
Massiver Ausbau der Wärmepumpen notwendig
Das Wirtschaftsministerium schrieb in dem Antwortenkatalog, die Preisentwicklung beim Emissionshandel und die Entwicklung der Marktpreise für fossile Brennstoffe über längere Zeiträume sei für Eigentümer, die in der Regel keine Erfahrung auf den Energiemärkten hätten, schwer zu prognostizieren und daher bei der Investitionsentscheidung kaum adäquat zu berücksichtigen.
Für die Wärmewende sei ein Mix an Instrumenten notwendig. "Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien ist häufig noch mit höheren Investitionskosten verbunden, die sich aber gerade unter Berücksichtigung der langfristigen Kostenwirkungen des Emissionshandels amortisieren dürften."
Bei den 77 Fragen und Antworten geht es um viele Details rund um den Gesetzentwurf. So schreibt das Ministerium, je nach Langfristszenario würden 2045 zwischen 13 bis 18 Millionen Wärmepumpen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung des Gebäudesektors benötigt. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Derzeit nutzen nach Branchenangaben rund 1,2 Million Kunden in Deutschland Wärmepumpen.
Auf die Frage, aus welchen Mitteln eine staatliche Förderung erfolgen solle, nachdem die Mittel des Klima- und Transformationsfonds bereits stark ausgereizt beziehungsweise überzeichnet seien, antwortete das Ministerium: Der Klima- und Transformationsfonds – ein Sondertopf neben dem normalen Bundeshaushalt – sei "auskömmlich", um die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.