Kommentar Die Schlapphüte und die RAF

Wer hat Generalstaatsanwalt Buback 1977 erschossen? War es Wiesniewski? Diese Fragen werden zu klären sein. Aber nicht nur diese. Womöglich wissen die deutschen Geheimdienste seit 30 Jahren mehr über die RAF-Attentate, als sie zugeben wollen.
Von Hans Peter Schütz

Es sieht sehr danach aus, als stünde der Bundesrepublik einen überaus heikle Diskussion darüber bevor, wie sie rechtsstaatlich mit dem Terror der Roten-Armee-Fraktion vor nunmehr drei Jahrzehnten umgegangen ist. Heikel in juristischer, heikel auch in politischer Hinsicht.

Es geht dabei im Augenblick noch weniger darum, wer beim Attentat auf Generalsbundesanwalt Buback im Jahr 1977 mit welchem Tatbeitrag beteiligt war. Mag sein, dass mit Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt die "Falschen" verurteilt worden sind. War Günter Sonnenberg beteiligt und ist er als Mittäter nicht zur Rechenschaft gezogen worden? Hat Stefan Wiesniewski die Todesschüsse abgegeben und war Klar der Fahrer des Fluchtfahrzeugs? Alle Aussagen, die jetzt präsentiert werden, die von Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock voran, ebenso die von Verena Becker, müssen sorgfältig geprüft werden. Man kennt Books Motive nicht, die ihn jetzt reden lassen. Will er die Begnadigung von Klar durch den Bundespräsidenten befördern? Was weiß er überhaupt? Gibt es Sachbeweise irgendwelcher Art? Auf diesem verminten Gelände einer bis heute fragwürdigen Ermittlungsarbeit und schwieriger Zeugen muss man sich mit Vorsicht bewegen.

Was indessen politisch unverzüglich alarmieren muss, sind die Behauptungen, im Mordfall Buback hätten Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz wichtige Ermittlungsergebnisse während der RAF-Prozesse und auch danach den Gerichten vorenthalten. An diesem Punkt darf nichts im Zwielicht bleiben. Die betroffenen Behörden müssen belegen, dass sie nichts zurückgehalten haben, ob aus prozessualen oder opportunistischen Gründen - und damit wissentlich Fehlurteile verursacht haben.

Auch für die Dienste gilt in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Leider tut man sich nicht leicht damit, weil in der Vergangenheit alle Sicherheitsdienste immer wieder bei dubiosen Aktionen ertappt worden sind. Mal schnüffelte der Bundesnachrichtendienst gesetzwidrig im Inland, mal beteiligten sich Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz an fragwürdigen Aktionen im Kampf gegen den Terrorismus. Unterm Strich des gebotenen Misstrauens steht: Wer sich immer wieder mal am Rande der Rechtsstaatlichkeit ertappen lässt oder gar bei rechtswidrigen Aktionen, der muss sich den Verdacht gefallen lassen, ein Eigenleben außerhalb der von der Verfassung gesetzten Grenzen zu führen. Politisch sind die Vorwürfe vor allem deshalb heikel, weil die Große Koalition sich zur Zeit in einer heftigen Debatte darüber befindet, ob den Diensten im Kampf gegen den Terrorismus noch mehr präventive Rechte zugebilligt werden sollen. Sicherheitsdienste, die dabei gerne mal fünfe gerade sein lassen, verdienen das damit verbundene Vertrauen des Rechtsstaats nicht.

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