Auf Eckpunkte verständigt Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform

Ein Schild mit einem roten Kreuz weist den Weg zur Notaufnahme eines Krankenhauses
Im Ringen um eine Krankenhausreform ist eine grundsätzliche Verständigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte erreicht
© Julian Stratenschulte / DPA
Seit Wochen streiten Bund und Länder über eine gemeinsame Linie für eine Krankenhausreform - sie soll chronische Finanznöte abwenden und die Qualität verbessern. Jetzt ist ein grober Weg dafür abgesteckt.

Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine grundsätzliche Verständigung mit den Ländern erreicht. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte der SPD-Politiker nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin. Lauterbach sprach nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern am Montag in Berlin von einer "Revolution". Über den Sommer wollen Bund und Länder nun einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten.

Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Lauterbach plant demnach auch ein "Transparenzgesetz", mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund für sich machen.

Krankenhausreform: System mit Pauschalen soll geändert werden

Bei der Finanzierung werde es wie geplant eine Abkehr von den Fallpauschalen geben, sagte Lauterbach. Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. "Das nimmt den ökonomischen Druck weg", sagte der Minister. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa "Kardiologie" statt grobe Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Kleine Krankenhäuser würden nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen zu erbringen, Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen.

Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level"). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Die Reform sei auch eine "Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land", sagte Lauterbach. Dies helfe auch gerade Krankenhäusern in Ostdeutschland, weil dort viele Häuser gefährdet seien, weil sie nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.

Hinweis: Dieser Text wurde aktualisiert. 

AFP · DPA
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