Luftangriff von Kundus Bundesanwalt stellt Verfahren gegen Oberst Klein ein

Der von ihm angeordnete Luftangriff von Kundus ist für Georg Klein längst zum Alptraum geworden. Wenigstens muss sich der Bundeswehroberst nicht mehr strafrechtlich verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Verteidigungsminister freut sich.

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein im Zusammenhang mit der Bombardierung von zwei Tanklastern in Afghanistan im vergangenen Jahr eingestellt. Weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches seien erfüllt, teilte die Behörde am Montag in Karlsruhe mit. Auch das Verfahren gegen einen zunächst verdächtigten Hauptfeldwebel wurde demnach eingestellt.

Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 auf entführte Lastwagen waren ingesamt bis 142 Menschen ums Leben gekommen, darunter viele Zivilisten. Klein musste auch vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen, der eingesetzt worden war, nachdem sich der Angriff zu einer handfesten Polit-Affäre ausgeweitet hatte. Infolge des von Klein veranlassten Bombardements mussten mit Franz-Josef Jung ein Minister sowie ein Staatssekretär und der Generalinspekteur der Bundeswehr ihren Hut nehmen. Der aktuelle Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg kämpft mit den Folgen, da er bei der Aufarbeitung vorschnell davon gesprochen hatte, dass der umstrittene Angriff "militärisch angemessen" gewesen sei. Klein selbst wurde aus Afghanistan längst abgezogen.

Guttenberg begrüßte die Entscheidung der Bundesanwaltschaft. Sie schaffe größtmögliche Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz, sagte der Verteidigungsminister. "Die heutige Nachricht aus Karlsruhe ist eine sehr gute, nicht nur für die direkt betroffenen Soldaten."

APN/ben APN

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