Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombenangriffs auf zwei Tanklaster in Kundus einleiten. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung des Verteidigungsministeriums in Berlin. Bei dem Bombardement am 4. September 2009 waren mehr als hundert Menschen getötet oder verletzt worden.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es Anfang April zur Begründung. Die Bundesanwaltschaft hatte erstmals gegen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt.
Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte. Vollständig abgeschlossen sind die Untersuchungen der Luftschläge von Kundus aber noch nicht: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall. Oberst Klein, der im kommenden Jahr 50 wird, ist mittlerweile Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig.