Netzneutralität Rösler will offenbar Telekom-Drosselung verhindern

Wird der Telekom das Drosseln untersagt? Wirtschaftsminister Philipp Rösler will offenbar sicherstellen, dass alle Netz-Nutzer gleiche Bedingungen erhalten.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit einer Verordnung sicherstellen, dass Internetanbieter alle Inhalte gleich schnell zum Kunden transportieren müssen. Nach Informationen des "Spiegel" soll Röslers Ministerium einen Verordnungsentwurf "zur Gewährleistung der Netzneutralität" erarbeitet haben, weil das Wirtschaftsministerium mit den bisherigen Zugeständnissen des Bonner Konzerns in dem Streit nicht zufrieden gewesen sei.

Rösler werde dem Kabinett noch in dieser Legislaturperiode den Entwurf für eine Verordnung zur sogenannten Netzneutralität zukommen lassen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag. Dieser sehe vor, dass "die schnellstmögliche Übermittlung von Angeboten im Internet ohne Unterschiede" gewährleistet sein müsse. Das Thema Netzneutralität ist ein wichtiger Punkt in der Diskussion um die Geschwindigkeitsbremse der Deutschen Telekom. Der Konzern will die Zugangsgeschwindigkeit der Internetanschlüsse von Vielnutzern ab dem Überschreiten einer bestimmten Datenmenge ab etwa 2016 drosseln. Das Fernsehangebot der Telekom, Entertain, wäre davon allerdings nicht betroffen - im Gegensatz etwa zu Videodiensten anderer Anbieter. Der Konzern würde also seine eigenen Angebote bevorzugt behandeln.

Einschränkung der Wahlmöglichkeiten

Denkbar ist auch, das Anbieter von Internetanschlüssen sich von zahlungskräftigen Internetfirmen wie beispielsweise Google dafür bezahlen lassen, deren Dienste ebenfalls ohne Drosselung zum Kunden zu übertragen. Die Wahlmöglichkeiten der Kunden wären damit eingeschränkt, kleinere Dienste im Nachteil. Die Verordnung von Rösler soll dies nun verhindern: "Unabhängig von der aktuellen Diskussion über das Modell der Telekom soll damit für künftige Fälle ein Rechtsrahmen geschaffen werden", erklärte der Ministeriumssprecher. "Netzbetreiber dürfen eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern (gegen Entgelt) grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln."

Volumenbegrenzung für Neukunden

Bei Verstößen gegen die Netzneutralität soll die Bundesnetzagentur einschreiten und dies untersagen können. Bundestag und Bundesrat müssten der Verordnung zustimmen. Somit ist es eher unwahrscheinlich, dass eine entsprechende Regelung noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet wird.

Die Telekom hat für Neukunden oder Tarifwechsler, die seit dem 2. Mai einen Vertrag abgeschlossen haben, eine Volumenbegrenzung beim Internet-Datenverkehr angekündigt, die allerdings erst ab 2016 greifen soll. Ist die Grenze überschritten, wird die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt - allerdings deutlich weniger als ursprünglich geplant. Hintergrund der Drosselung seien der rasante Anstieg der Datenmengen und die Milliarden-Ausgaben für den Ausbau der Netze.

Bislang hatte das Unternehmen jedoch geplant, eigene Angebote wie den Videodienst "Entertain" davon auszunehmen - worauf laut "Spiegel" nun Röslers Vorhaben zielt. "Netzneutralität" sieht vor, dass alle Inhalte im Netz gleich behandelt beziehungsweise gleich schnell übertragen werden.

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ds/DPA/AFP