Neunfacher Kindstod Wie schuldfähig war die Mutter?

Der spektakuläre Fall einer Mutter aus Brandenburg, die neun ihrer Kinder sterben ließ, muss neu verhandelt werden. Zwar bestehe kein Zweifel an ihrer Schuld, doch die Haftstrafe von 15 Jahren könnte zu hoch sein, urteilte jetzt der BGH.

Die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd in Brandenburg kommt erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte zwar ihre Verurteilung wegen achtfachen Totschlags, hob aber die vom Landgericht Frankfurt/Oder verhängte Gefängnisstrafe von 15 Jahren auf. Das Landgericht habe eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht ausreichend erörtert, teilte der BGH mit. Damit wurde der Fall an eine andere Frankfurter Schwurgerichtskammer zurückverwiesen, die über das Strafmaß neu befinden soll.

Die 41-jährige Mutter hatte nach Überzeugung der Richter zwischen 1988 und 1998 neun ihrer insgesamt 13 Kinder nach der Geburt sterben lassen. Der erste Fall aus dem Jahr 1988 spielte für die Verurteilung keine Rolle, da er bereits verjährt ist. Das Frankfurter Landgericht sprach die Frau im Juni 2006 des achtfachen Totschlags schuldig. Mit 15 Jahren Haft schöpften die Richter den möglichen Strafrahmen voll aus. Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt.

Angeklagte sei nicht schuldunfähig

Die Bundesrichter folgten der Auffassung der Vorinstanz, dass die Kinder lebend geboren und dann von der Mutter nicht versorgt worden waren. Insoweit wurde die Revision verworfen. Auch sei die Angeklagte keinesfalls schuldunfähig, hieß es im Beschluss des BGH. Die Frankfurter Richter hätten sich jedoch nicht ausreichend mit der Frage eines "psychischen Defekts" befasst. Sollte in der Neuverhandlung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Mutter festgestellt werden, könnte das zu einer geringeren Strafe führen.

Die verwesten Leichen waren im Sommer 2005 bei Aufräumarbeiten auf dem elterlichen Grundstück der Frau in Brieskow-Finkenheerd in der Nähe von Frankfurt/Oder entdeckt worden. Die Mutter will die Kinder ohne fremde Hilfe und unter Alkohol zur Welt gebracht haben. Die Neugeborenen seien an Unterkühlung und Atemlähmung gestorben, urteilten die Frankfurter Richter. Sie gingen davon aus, dass die Frau vor bei jeder neuen Schwangerschaft vor Konflikten mit ihrem Ehemann gestanden und einen Zerfall der Familie befürchtet habe.

Reuters
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